DER TIERSCHUTZ AUS JÜDISCHER SICHT

AUTOR: Josef Theobald

Nach der Bibel (1. Mose 9,3) wurde den Menschen der Genuss des
Fleisches von Tieren erst nach der Sintflut gestattet. Die späteren jü-
dischen Lehrer begründen dies damit, dass das Menschengeschlecht
schwächer und kurzlebiger geworden sei und eines vorher unbekannten
Stärkungsmittels, nämlich des Fleischgenusses, bedurfte. Wenn es dem
Menschen erlaubt ist, das Tier zu töten, so muss damit ein sittlicher Zweck
vorhanden sein. Weil das menschliche Leben dem tierischen gegenüber
das höhere ist, hat der Mensch, um sich zu nähren oder vor Schaden zu
bewahren, ein Recht, ein Tier zu töten. Denn wenn auch die Thora die
Schlachtung des Tieres zum Zwecke der menschlichen Nahrung gestattet,
so verbietet sie doch aufs strengste jede unnütze Tierquälerei und macht
es den Menschen zur Pflicht, dem leidenden Tier Hilfe zu gewähren.

Demgemäß bestimmt der Talmud, dass aus Rücksicht auf das Tier, dem
Schmerzen erspart werden sollen, manche Gebote, z. B. die rabbinischen
Sabbatgebote, zurücktreten müssen. So soll man, trotz der damit verbun-
denen Verletzungen von Sabbatvorschriften, dem in die Grube gefallenen
Tiere Hilfe leisten.

Ein höherer Grad des Tierschutzes ist die Tierfürsorge. Schon eine biblische
Bestimmung verbietet, dem Ochsen, der da drischt, das Maul zu verbinden
(5. Mose 25,4), und im Talmud wird sogar gelehrt, dass man sich nicht zu
Tische setzen solle, ehe man dem Tiere sein Futter gegeben.

Das Leben des Tieres ist somit dem Menschen in die Hand gegeben, sein
Recht ist aber kein unbedingtes; er darf beim Töten des Tieres nicht un-
menschlich verfahren. Mit einem Worte mag hier auf die vom Judentum
geforderte Art der Tierschlachtung hingewiesen werden, die auf eine
Weise erfolgen muss, dass bei dem Tiere sofort Bewusst- und damit
Empfindungslosigkeit eintritt. [1]

Der Hintergrund dieser jüdischen Auslegung liegt in der Heiligkeit des
Blutes (3. Mose 17, 11). Denn man geht von dem Standpunkt aus, dass
das Lebenselement (nefesch, in älteren Übersetzungen mit „Seele“ wie-
dergegeben) im Blut liegt, oder höchst wahrscheinlich das Blut ist.

Deshalb verlangt das orthodoxe Gesetz, dass das Fleisch, bevor es ge-
kocht wird, eine halbe Stunde in Wasser eingeweicht, danach gesalzen,
eine Stunde lang stehen gelassen und dann erneut gewaschen werden
muss, damit den Muskeln alles Blut entzogen wird (Vers 15). [2]  

ANMERKUNGEN
[1] DIE LEHREN DES JUDENTUMS NACH DEN QUELLEN, Band I,
     Nachdruck bei KNESEBECK, München 1999, Seiten 417/18.   
[2] DIE TORA in jüdischer Auslegung, Band III (Wajikra, Levitikus), 2.
     Auflage der Sonderausgabe, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh
     2011, Seite 168.  

 

Rückblick – Geschichte zum Anfassen – Rodena besichtigte Fort Douaumont

Das Fort Douaumont (französisch: Fort de Douaumont) war das größte und stärkste Werk des äußeren Fortgürtels der französischen Festung Verdun in Lothringen und im Ersten Weltkrieg in der Schlacht um Verdun schwer umkämpft. Das Fort war Teil der äußeren Verteidigungslinie der Festung aus dem 19. Jahrhundert, die aus elf Forts und 23 Zwischenwerken (französisch „ouvrages intermédiaires d'infanterie“)[2] bestand. Seine herausragende Rolle bei der Abwehrschlacht von Verdun hatte einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Bau der Maginot-Linie, mit der man in Frankreich in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg einen Angreifer aus dem Osten aufzuhalten gedachte.

Quelle: Wikipedia

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Erinnerungen an die Donatusschule Roden

Die Donatusschule Roden – sie gibt es schon lange nicht mehr. Um sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen benötigen wir Bilder und Dokumente über die Mädchenschule in Roden. Eine Schulchronik ist leider nicht mehr vorhanden. Wir sind auf der Suche nach Erinnerungen in Bildern, Texten an die Donatusschule. Informationen über alltägliche Gegebenheiten helfen uns allen die Geschichte dieser Schule zu erhalten.

Persönliche Erinnerungen, Fotos, Dokumente können an die E-Mailadresse:

rodena-heimatkundeverein-roden@email.de

gesendet werden. Selbstverständlich erhalten Sie diese Unterlagen nach dem Einscannen zurück.

Nähere Infos unter: 06831 8 24 32 oder 0162/4608659

Rodena Heimatkundeverein Roden e.V.

Donatusschule 1


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Terminänderung – Kinder-Spielplatzfest auf dem Steinrausch

Am Freitag, den 20.05. 2016 findet ab 15.00 Uhr zum 17. Mal das „Kinder-Spielplatzfest“ am Mittelweg auf dem Steinrausch statt. Das Fest wird organisiert von der SPD Saarlouis-Steinrausch. Alle Kinder sind mit ihren Familien und Freunden herzlich eingeladen am Spiele-Parcours teilzunehmen. Außerdem wird gebastelt und wer möchte, kann sich toll schminken lassen.

Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt!

Der Erlös der Veranstaltung wird, wie in den Jahren zuvor, der Kindertagesstätte Steinrausch gespendet.

Eva Kirchdörfer
SPD Ortsverein Saarlouis-Steinrausch

Liebeslied aus Roden

Einst ging ich im Lenz der Blüte
Durch das Wiesental einher,
Traurig war mir's ums Gemüte,
(:Alles war so menschenleer.

Viele Blumen sah ich blühen,
Schön vor Farbe und Geruch.
Sah dabei ein Mädchen stehen,
(:Das Leid im Herzen trug.

Endlich kniete sie sich nieder,
Schaut' betrübt den Himmel an:
Meine Unschuld kehrt nie wieder,
 Gott was habe ich getan.

Quelle: Saarländische Volkskunde von Nikolaus Fox 1927

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Wehr

10.05., 11.05.1940 – Schlacht von Fort Eben-Emael

Die Luftlandeoperation gegen das belgische Fort Eben-Emael war ein Kampf zwischen den belgischen und deutschen Streitkräften zu Beginn des sogenannten Westfeldzuges im Zweiten Weltkrieg.

Das Gefecht zur Einnahme des Sperrforts fand am 10. und 11. Mai 1940 statt und war Teil des Westfeldzuges, des deutschen Einmarsches in die Benelux-Länder und Frankreich.

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Quelle: Wikipedia

Bildquelle: undesarchiv_Bild_146-1971-011-31,_Belgien,_Eben_Emael,_gesprengte_Brücke.jpg , Foto Kliem 23. Mai 1940

https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_von_Fort_Eben-Emael

Belgien. Eben Emael bei Lüttich Von den Belgiern gesprengte Brücke zum Fort Eben Emael. Im Vordergrund: belg. Bunker.  23.5.40.
23.5.40.

Einladung zum Kinder-Spielplatz-Fest auf dem Steinrausch

Am Freitag, den 13. 5. 2016 findet ab 15.00 Uhr zum 17. Mal das „Kinder-Spielplatzfest“ am Mittelweg auf dem Steinrausch statt. Das Fest wird organisiert von der SPD Saarlouis-Steinrausch. Alle Kinder sind mit ihren Familien und Freunden herzlich eingeladen am Spiele-Parcours teilzunehmen. Außerdem wird gebastelt und wer möchte, kann sich toll schminken lassen.

Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt!

Der Erlös der Veranstaltung wird, wie in den Jahren zuvor, der Kindertagesstätte Steinrausch gespendet.

Eva Kirchdörfer
SPD Ortsverein Saarlouis-Steinrausch

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Rodena besuchte Feste Wagner Metz

Die Feste Wagner liegt im Süden von Metz auf einem Hügel zwischen dem Fluß Seille und dem Bach de Chèrisey. Im Süden und Westen führt die Bahnlinie Metz – Chateau Salins vorbei, im Osten die Straße Metz – Cheminot – Nancy. Mit dem Bau der unregelmäßig geformten Festung wurde 1907 begonnen. Am 17. Mai 1910, mit Ende der Rohbauphase, erhielt die Festung zu Ehren des 1904 tödlich verunglückten Inspekteurs des Festungswesen Generalleutnant Julius Wagner den Namen „Feste Wagner“.

Die Feste besteht aus sechs freistehenden Bereichen, die unterirdisch alle mittels Hohlgang verbunden sind. Die Kasernen konnten 1250 Mann aufnehmen. Das Infanteriewerk Verny besitzt die Form eines gleichmäßigen Trapez und liegt nördlich des Dorfes Verny. Es besteht aus einer doppelstöckigen Kaserne, einem Bereitschaftsraum, einem Kehlblockhaus, mehreren Beobachtern und Schnecken. Zusammen mit dem I-Werk Verny liegt auf einer Linie auch die Schirmlafettenbatterie Nr. 7, die aus einem M-Raum, einer Brustwehr samt Untertreteräumen und zwei 15cm-Haubitzen besteht. Über ein Schmalspurgleis wurden die Haubitzen im Kriegsfall in die Batterie gebracht, ebenso wie die Versorgung mit Munition direkt über die Bahn abgewickelt werden konnte.

Der Stützpunkt Lamencè besteht aus einer großen Kaserne, die mit einer flankierenden Kasematte für zwei 7,7cm Kanonen versehen ist. Von hier kann das Seille-Tal in westlicher Richtung unter Feuer gehalten werden. Panzerbeobachter, Bereitschaftsraum und Kehlblockhaus vervollständigen das Ensemble.

Die Haubitzpanzerbatterie ist mit vier 15cm Haubitzen ausgestattet. Hier befindet sich auch die Elektrizitätszentrale, die mit Hilfe von Einkolbendieselmotoren die Elektrizitätsversorgung der gesamten Festung übernimmt.

Die Kanonenpanzerbatterie ist mit vier 10cm-Kanonen ausgerüstet.

Das Infanteriewerk Avigny besitzt einen trapezförmigen Umriß und setzt sich aus Kaserne, Bereitschaftsraum, zwei Grabenstreichen und einem Kehlblockhaus zusammen.

Das Infanteriewerk Seille besteht aus einer Kaserne, Bereitschaftsraum und einem Artillerie-Panzerbeobachtungsstand.

Textquelle: http://www.feste-wagner.de

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Damals – Rodener Wald und Rodener Flugplatz

Roden war in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts ein Königsgut und wurde in dieser Zeit an einen Adeligen (Folmar) teuer verkauft. Graf Folmar – an den noch heute die Follmarstraße erinnert.

Der Wald von Roden wurde zum ersten Mal im Jahre 995 n. Chr in der „Schenkung der Berta“ erwähnt als diese auf Ihr Wunsch und den ihres verstorbenen Mannes Graf Folmar das Herrengut Roden und was an Wäldern, Wiesen und Flussgebieten hinzukommt dem Kloster Mettlach zu stiften. Dort hat der Graf auch bereits seine letzte Ruhe gefunden, wo auch der heilige Lutwinus begraben ist. Die Mönche des Klosters konnten frei darüber verfügen.

Die Größe Rodens war mit 15 Höfen und ihrem dazugehörigem Ackerland und 1 Herrenhof angegeben. Der Herrenhof Roden war königliches Eigentum. Er hat bis zu Beginn des 10. Jahrhunderts als Königshof der Verwaltung eines Hofmeiers unterstanden, der mit Hilfe des nach Hofrecht beurteilten Gesindes das Königsgut im fiskalischem Interesse bewirtschaftete. Neben den Abgaben und Diensten der Bauern erhielt das Kloster Mettlach auch alle sonstigen Rechte in Roden und Einnahmen von Wald-, Wiesen-, und Flussgebieten. Erst königlicher Hof, dann grundherrliches Dorf, politische Gemeinde, Landgemeinde, Stadtteil, das sind die Entwicklungsstufen des an geschichtlichen Wechsaelfällen reichen Ortes Roden.
Im 30 jährigen Krieg war das Verhältnis zwischen den Rodenern und Lantwein Bockenheimer, ihrem neuen Grundherrn, zumindest anfangs einigermaßen gut. In der nur 10jährigen Dauer seiner Herrschaft über Roden schloss Bockenheimer mehrere Verträge mit den Rodenern, die beiden Seiten von Nutzen waren. Dabei hervorzuheben sind dabei die Verträge, in denen der Rodener Gemeinde zuerst das Waldeigentum und später auch die praktisch uneingeschränkte Nutzung des Waldes zugesprochen wurde. Für die Rodener bedeutete dies neben dem Brenn- und dem Bauholz, das der Wald lieferte, vor allem auch die Möglichkeit, ihn ohne weitere Abgaben zur Schweinemast (Eicheln) und zur Futterbeschaffung für das Vieh im Winter (Laub) zu nutzen. Die Bedeutung des Abkommens zwischen Grundherrn und Rodenern wird auch schon daran deutlich, das Roden mit seinem verhältnismäßig großem schon zu Zeiten des Klosters Mettlach neben der Landwirtschaft „weitgehend waldwirtschaftlich „ genutzt wurde. Die Urkunden aus den Jahren 1594 und 1597 in denen diese Verträge niedergeschrieben worden sind, liegen heute – zusammen mit der Verzichtserklärung des Grundherrn Bockenheimer auf die ihm zustehenden Rechte im Wald – im Stadtarchiv Saarlouis.

Zu Beginn 1600 kommt Roden von Bockenheimer durch Tausch an Wilhelm Martzloff von Braubach.(daran erinnert heute noch die Braubachstraße). Im Jahr 1633 verkaufte Braubach, der Herr von Dillingen war, zusammen mit dem halben Vogtrecht an die Familie de Savigny. Wie lange Roden in Besitz dieser Familie geblieben ist, kann aufgrund fehlender Unterlagen nicht gesagt werden. Das Alltagsleben der Menschen in Roden wurde jedoch hauptsächlich von den feststehenden Abgaben und Diensten bzw. der im Jahre 1633 niedergeschriebenen Dorfordnung geregelt. Alle diese festgelegten Bestimmungen bleiben auch bei den Wechseln in der Grundherrschaft unangetastet, sodass sich das tägliche Leben der Rodener praktisch nicht veränderte.
Im Jahre 1633, zur Zeit der Ausfertigung der Urkunde, besaßen die Herren von Dillingen das Grundrecht und das halbe Vogtrecht in Roden. Die zweite Hälfte des Vogtrechtes war im Besitz der Herren von Chriechingen (Gebiet Saarwellingen).

• Der Dillinger Herr allein, kann Ein- und Auszug erlauben, nur er gebietet über Wald und Fluss, Weide, Weg und Steg. Auch das Jagdrecht steht dem Herrn allein zu.

• Die Strafgelder für Feld und Forstfrevel gehörten dem Herrn von Dillingen allein

Als bevorzugtes Gebiet für eine Industrieansiedlung kam der Rodener Wald in Betracht. Dieses gemeindeeigene Waldgebiet lag nördlich der Stadt und in unmittelbarer Nähe der Dillinger Hütte. Heute befinden sich auf diesem Gelände die Ford – Werke Saarlouis. Gerade die Nähe zu den Dillinger Hüttenwerken machte das Gebiet des Rodener des Rodener Waldes zu einem bevorzugten Standort für eine mögliche Ansiedlung von Industriebetrieben. Als potentieller Käufer kam die französische Gesellschaft „Société Anonyme des Hautes- Fourneaux et Fonderies de Pont à Mousson“ in Frage die ein 250 ha. großes Gebiet zur Anlage eines Walz- und Röhrenwerkes benötigte. Da das Gelände des Rodener Waldes nur etwas 135 ha umfasste, bot der Saarlouiser Bürgermeister Hector – unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung – der „Société Anonyme“ am 22. September 1919 neben dem Wald auch Teile des angrenzenden den Gemeinde-Ackerlandes, mit ca. 110 ha. Fläche, zum Verkauf an.

In Roden erfuhr man von diesem Verkaufsangebot erst 2 Tage später. Die Empörung über den möglichen Verkauf des Ackerlandes machte sich in auf einer auf einer am selben Abend stattfindende Bürgerversammlung in Roden Luft. Die etwa 700 anwesenden Rodener sprachen sich einstimmig gegen den Verkauf des Ackerlandes aus, das für die Gemeinde von großer Bedeutung war. Gegen den Verkauf des Rodener Waldes hatte die Mehrheit grundsätzlich nichts einzuwenden, falls der Erlös hauptsächlich der Gemeinde Roden zukommen würde. Die Stadtverordnetenversammlung billigte bereits einen Tag später den Beschluss der Rodener Bürgerversammlung mit der Auflage, dass, falls die „Sopciété Anonyme“ sich nicht mit dem Erwerb des Waldgeländes zufrieden geben würde, in Roden eine Volksabstimmung über den Verkauf des Ackerlandes stattfinden sollte. Da die „Société Anonyme“ das angrenzende Ackerland miterwerben wollte, fand die Volksabstimmung am 28. September 1919 in Roden statt. Bei einer Beteiligung von ca. 40 % der wahlberechtigten Rodener Einwohner entschied sich eine knappe Mehrheit von 654 zu 635 Stimmen gegen den Verkauf des Gesamtgebietes. Die Stadtverordnetenversammlung hielt sich entgegen ihrer Zusage jedoch nicht an die, wenn auch knappe, Entscheidung der Rodener Bürger. Auf der am nächsten Tag stattfindenden Sitzung beschlossen die Stadtverordneten gegen die Stimmen der meisten Vertreter aus Roden den Verkauf des Waldes und des angrenzenden Ackergeländes, mit einer Gesamtgröße von etwa 245 ha, an die „ Société Anonyme“ des Hauts-Fourneaux et Fonderies de Pont à Mousson“. Der Kaufpreislag bei ca. 4,5 Mio. Papiermark für das gesamte Gelände, wobei noch ca. 6 Mio. Papiermark durch den Verkauf des Nutzholzes eingenommen wurden. Der Kaufvertrag wurde am 01. November 1919 im Saarlouiser Rathaus unterzeichnet. Am 24. Februar 1920 rundete ein weiterer Kaufvertrag über 3 ha. Ackerland das Gebiet ab. Die Folge dieser Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 1919 erreicht, bei der folgender Beschluss einstimmig angenommen wurde.
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf des Wald- und Feldgeländes mit der Maßgabe, dass von den Zinsen ein Teilbetrag von jährlich 100.00 Mark für öffentliche Zwecke allein außerhalb des allgemeinen Wirtschaftsetats für Roden zu verwenden ist, bis die in den Eingemeindungsverträgen versprochenen Aufgaben erfüllt sind.

Die Unstimmigkeiten zwischen den Stadtverordneten aus Roden und Saarlouis über das Vorgehen beim Verkauf des Rodener Wald- und Ackergeländes hielten noch eine Zeit lang an, vor allem weil die Inflation das erhaltene Geld praktisch wehrlos machte. Hinzu kam, dass die „ Société Anonyme“ bzw. die als ihre Tochtergesellschaft gegründete und nun für das gesamte Areal zuständige „Saarindustrie GmbH“ zwar den Rodener Wald abholzen ließ, aber trotz der im Vertrag festgelegten Bedingungen kein Industriewerk auf dem Gelände errichtete. Man hatte also den Wald und das Ackerland verkauft, ohne die gewünschten Arbeitsplätze zu erhalten und stand auch mit leeren Händen da. Da in der Folgezeit abzusehen war, dass die „Saarindustrie“ kein Industriewerk mehr auf Rodener Bann errichten würde, versuchte die Stadt seit Mitte der 20er Jahre, das Gelände zurückzukaufen oder Einfluss auf dessen weitere Entwicklung zu nehmen. Im Jahre 1933 gelang es der Stadt, das ehemalige Waldgelände von der „Saarindustrie“ für zunächst sechs Jahre zurück zu pachten. Auf einen kleinen Teil, ca. 28 ha., wurden Wiesen angelegt, der restliche Teil des Geländes sollte in den folgenden Jahren entwässert und gerodet werden und an die Rodener Arbeitslosen verteilt werden.

Die in Zusammenhang mit dem Verkauf des Rodener Waldes zugesagten Straßen- und Kanalarbeiten förderten in Roden zwischen 1922 und 1932 eine Vielzahl von Grab- und Hortfunden zutage. In der Josefstraße und am Friedhof fand man weitere Brandgräber aus der Spät-La-Tène-Zeit. Wesentlich häufiger stieß man jedoch auf Überreste aus römischer Zeit .Da die Ernährungslage der Rodener im Herbst/Winter 1945/46 so schlecht war und sich das Überleben damit nicht sichern ließ, versuchten sie, sich durch Kartoffel- und Gemüseanbau, auf einem kleinen privaten Stück Land oder zumindest einem kleinem Garten selbst zu versorgen. Ebenfalls sammelte man je nach Jahreszeit: Beeren, Pilze, Bucheckern oder Brennnesseln im Wald, um den Speiseplan damit zu erweitern.
1957 ging die Verwaltung der Saaegruben an einen deutschen Träger über, , wobei Frankreich jedoch das Recht eingeräumt wurde, einen beträchtlichen Teil der Kohleförderung der Kohlenförderung zu beziehen und innerhalb von 25 Jahren von Lothringen aus 66 Millionen Tonnen Warndtkohle aus dem Warndtwald abzubauen.

Am 16. Juli 1955 wurde der „Flugsportverein Saarlouis“ in der Gaststätte Fox in Roden gegründet. Der Verein pachtete sich von der „Saar-Bauindustrie“ einen Geländestreifen, auf dem die Mitglieder in mühevoller Arbeit eine 40 x 250 Meter große Piste anlegten. Das Gelände. Das die „Saar-Bauindustrie“ den Rodener Fliegern zur Verfügung stellte, lag auf Rodener Bann und hatte bis zum Jahre 1920 den südlichen Teil des Rodener Wald gebildet. Heute stehen dort die Saarlouiser Ford-Werke. Seit der Rodung des Rodener Waldes lag das Gelände brach, da sich bis 1955 noch kein Industriebetrieb dort hatte ansiedeln wollen. Im Mai 1956 kaufte die Stadt das ganze Gebiet zurück und verpachtete es unter Vorbehalt der ständig möglichen Kündigung, zu einem Teil an den „Flugsportverein Saarlouis“ und zum anderen Teil als Ackerland an verschiedene Landwirte.

Am 20. Juli 1966 kündigte die Stadt Saarlouis dem Flugsportverein Roden sowie den Rodener Landwirten. Da sie mit den Ford Werken in Verhandlung getreten war und diese das Land kauften und ein Werk errichteten.

Quelle: Geschichte der Kreisstadt Saarlouis, Band 6, Marc Finkenberg
Roden, Traditionsbewusstes Dorf und moderner Stadtteil.

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Die Trikolore weicht dem Lilienbanner

Ney als wichtigster in der Reihe der Generäle, veranlasst Napoleon zur Abdankung „zum Wohle des Vaterlandes, um dem Vaterlande die Wehen eines Bürgerkrieges zu ersparen“. Die Bourbonen halten ihren Einzug in Frankreich. Ein Bruder des enthaupteten Ludwigs XVI. wird als Ludwig XVIII. König von Frankreich. Die Trikolore weicht dem Lilienbanner. Die Soldaten trugen statt der dreifarbigen Kokarde der Revolution die weiße Kokarde der Royalisten. Damit ist Neys militärische Laufbahn abgeschlossen, die man zusammenfassend charakterisieren kann:

1. Meister in den Vorhutgefechten des Bewegungskrieges,
2. 2. Meister der tollkühnen Dreistigkeit der kampflosen Städteeroberung,
3. 3. Held der Nachhut, des umsichtigen Schutzes einer Armee, die in Trümmern zurückgeht.

Quelle: Dora Dimel

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8. Mai 1945 – 71 Jahre Kriegsende

Deutschland 1945 – Das "tausendjährige" Nazi-Reich versank in einem Meer aus Blut und Tränen. Als am 8. Mai die Waffen endlich schwiegen, waren mehr als 60 Millionen Menschen tot. Gefallen an der Front, ermordet in Konzentrationslagern, verbrannt in Bombennächten, gestorben an Hunger, Kälte und Gewalt auf der großen Flucht. Als die Welt erfuhr, was in deutschem Namen nicht nur in den Lagern des Regimes geschehen war, kehrte sich der Zorn der Völker gegen Hitlers ganzes Volk.

Während Berlin im Straßenkampf unterging und zehntausende Menschen den Kampf bis zum bitteren Ende mit ihrem Leben bezahlten, entzog sich Reichskanzler Adolf Hitler am 30. April 1945 der Verantwortung durch Selbstmord – wie er angekündigt hatte. Zu seinem Nachfolger bestimmte er Großadmiral Karl Dönitz. Dönitz beauftragte Generaloberst Alfred Jodl, der Verantwortliche für die Kriegführung von Norwegen bis Nordafrika, die Kapitulationsverhandlungen im amerikanischen Hauptquartier in Reims zu führen. Jodl versuchte noch, die Kapitulation gegenüber der roten Armee hinauszuzögern, um den Deutschen in den Ostgebieten die Flucht nach Westen zu ermöglichen, allerdings ohne Erfolg.

Generaloberst Jodl unterzeichnete am 7. Mai 1945 in Reims im Hauptquartier von General Dwight D. Eisenhower, Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte in Europa, die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reichs. Sie trat am 8. Mai 1945 um 23 Uhr in Kraft.
Der sowjetische Diktator Josef Stalin drängte auf eine Wiederholung der Zeremonie im sowjetischen Machtbereich. In der Nacht zum 9. Mai unterschrieb Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, die Kapitulationsurkunde im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst. Nach mehr als fünf Jahren Krieg schwiegen in Europa endlich die Waffen.

KAPITULATIONSERKLÄRUNG

1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklären hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkräfte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenueber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee…..

Unterzeichnet zu Berlin am 8. Mai 1945
gez. v. Friedeburg gez. Keitel gez. Stumpff für das Oberkommando der deutschen Wehrmacht

Quelle: LPB Landeszentrale für politische Bildung Baden Würthemberg

https://www.lpb-bw.de/kriegsende.html

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