Damals – Rodener Wald und Rodener Flugplatz

Roden war in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts ein Königsgut und wurde in dieser Zeit an einen Adeligen (Folmar) teuer verkauft. Graf Folmar – an den noch heute die Follmarstraße erinnert.

Der Wald von Roden wurde zum ersten Mal im Jahre 995 n. Chr in der „Schenkung der Berta“ erwähnt als diese auf Ihr Wunsch und den ihres verstorbenen Mannes Graf Folmar das Herrengut Roden und was an Wäldern, Wiesen und Flussgebieten hinzukommt dem Kloster Mettlach zu stiften. Dort hat der Graf auch bereits seine letzte Ruhe gefunden, wo auch der heilige Lutwinus begraben ist. Die Mönche des Klosters konnten frei darüber verfügen.

Die Größe Rodens war mit 15 Höfen und ihrem dazugehörigem Ackerland und 1 Herrenhof angegeben. Der Herrenhof Roden war königliches Eigentum. Er hat bis zu Beginn des 10. Jahrhunderts als Königshof der Verwaltung eines Hofmeiers unterstanden, der mit Hilfe des nach Hofrecht beurteilten Gesindes das Königsgut im fiskalischem Interesse bewirtschaftete. Neben den Abgaben und Diensten der Bauern erhielt das Kloster Mettlach auch alle sonstigen Rechte in Roden und Einnahmen von Wald-, Wiesen-, und Flussgebieten. Erst königlicher Hof, dann grundherrliches Dorf, politische Gemeinde, Landgemeinde, Stadtteil, das sind die Entwicklungsstufen des an geschichtlichen Wechsaelfällen reichen Ortes Roden.
Im 30 jährigen Krieg war das Verhältnis zwischen den Rodenern und Lantwein Bockenheimer, ihrem neuen Grundherrn, zumindest anfangs einigermaßen gut. In der nur 10jährigen Dauer seiner Herrschaft über Roden schloss Bockenheimer mehrere Verträge mit den Rodenern, die beiden Seiten von Nutzen waren. Dabei hervorzuheben sind dabei die Verträge, in denen der Rodener Gemeinde zuerst das Waldeigentum und später auch die praktisch uneingeschränkte Nutzung des Waldes zugesprochen wurde. Für die Rodener bedeutete dies neben dem Brenn- und dem Bauholz, das der Wald lieferte, vor allem auch die Möglichkeit, ihn ohne weitere Abgaben zur Schweinemast (Eicheln) und zur Futterbeschaffung für das Vieh im Winter (Laub) zu nutzen. Die Bedeutung des Abkommens zwischen Grundherrn und Rodenern wird auch schon daran deutlich, das Roden mit seinem verhältnismäßig großem schon zu Zeiten des Klosters Mettlach neben der Landwirtschaft „weitgehend waldwirtschaftlich „ genutzt wurde. Die Urkunden aus den Jahren 1594 und 1597 in denen diese Verträge niedergeschrieben worden sind, liegen heute – zusammen mit der Verzichtserklärung des Grundherrn Bockenheimer auf die ihm zustehenden Rechte im Wald – im Stadtarchiv Saarlouis.

Zu Beginn 1600 kommt Roden von Bockenheimer durch Tausch an Wilhelm Martzloff von Braubach.(daran erinnert heute noch die Braubachstraße). Im Jahr 1633 verkaufte Braubach, der Herr von Dillingen war, zusammen mit dem halben Vogtrecht an die Familie de Savigny. Wie lange Roden in Besitz dieser Familie geblieben ist, kann aufgrund fehlender Unterlagen nicht gesagt werden. Das Alltagsleben der Menschen in Roden wurde jedoch hauptsächlich von den feststehenden Abgaben und Diensten bzw. der im Jahre 1633 niedergeschriebenen Dorfordnung geregelt. Alle diese festgelegten Bestimmungen bleiben auch bei den Wechseln in der Grundherrschaft unangetastet, sodass sich das tägliche Leben der Rodener praktisch nicht veränderte.
Im Jahre 1633, zur Zeit der Ausfertigung der Urkunde, besaßen die Herren von Dillingen das Grundrecht und das halbe Vogtrecht in Roden. Die zweite Hälfte des Vogtrechtes war im Besitz der Herren von Chriechingen (Gebiet Saarwellingen).

• Der Dillinger Herr allein, kann Ein- und Auszug erlauben, nur er gebietet über Wald und Fluss, Weide, Weg und Steg. Auch das Jagdrecht steht dem Herrn allein zu.

• Die Strafgelder für Feld und Forstfrevel gehörten dem Herrn von Dillingen allein

Als bevorzugtes Gebiet für eine Industrieansiedlung kam der Rodener Wald in Betracht. Dieses gemeindeeigene Waldgebiet lag nördlich der Stadt und in unmittelbarer Nähe der Dillinger Hütte. Heute befinden sich auf diesem Gelände die Ford – Werke Saarlouis. Gerade die Nähe zu den Dillinger Hüttenwerken machte das Gebiet des Rodener des Rodener Waldes zu einem bevorzugten Standort für eine mögliche Ansiedlung von Industriebetrieben. Als potentieller Käufer kam die französische Gesellschaft „Société Anonyme des Hautes- Fourneaux et Fonderies de Pont à Mousson“ in Frage die ein 250 ha. großes Gebiet zur Anlage eines Walz- und Röhrenwerkes benötigte. Da das Gelände des Rodener Waldes nur etwas 135 ha umfasste, bot der Saarlouiser Bürgermeister Hector – unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung – der „Société Anonyme“ am 22. September 1919 neben dem Wald auch Teile des angrenzenden den Gemeinde-Ackerlandes, mit ca. 110 ha. Fläche, zum Verkauf an.

In Roden erfuhr man von diesem Verkaufsangebot erst 2 Tage später. Die Empörung über den möglichen Verkauf des Ackerlandes machte sich in auf einer auf einer am selben Abend stattfindende Bürgerversammlung in Roden Luft. Die etwa 700 anwesenden Rodener sprachen sich einstimmig gegen den Verkauf des Ackerlandes aus, das für die Gemeinde von großer Bedeutung war. Gegen den Verkauf des Rodener Waldes hatte die Mehrheit grundsätzlich nichts einzuwenden, falls der Erlös hauptsächlich der Gemeinde Roden zukommen würde. Die Stadtverordnetenversammlung billigte bereits einen Tag später den Beschluss der Rodener Bürgerversammlung mit der Auflage, dass, falls die „Sopciété Anonyme“ sich nicht mit dem Erwerb des Waldgeländes zufrieden geben würde, in Roden eine Volksabstimmung über den Verkauf des Ackerlandes stattfinden sollte. Da die „Société Anonyme“ das angrenzende Ackerland miterwerben wollte, fand die Volksabstimmung am 28. September 1919 in Roden statt. Bei einer Beteiligung von ca. 40 % der wahlberechtigten Rodener Einwohner entschied sich eine knappe Mehrheit von 654 zu 635 Stimmen gegen den Verkauf des Gesamtgebietes. Die Stadtverordnetenversammlung hielt sich entgegen ihrer Zusage jedoch nicht an die, wenn auch knappe, Entscheidung der Rodener Bürger. Auf der am nächsten Tag stattfindenden Sitzung beschlossen die Stadtverordneten gegen die Stimmen der meisten Vertreter aus Roden den Verkauf des Waldes und des angrenzenden Ackergeländes, mit einer Gesamtgröße von etwa 245 ha, an die „ Société Anonyme“ des Hauts-Fourneaux et Fonderies de Pont à Mousson“. Der Kaufpreislag bei ca. 4,5 Mio. Papiermark für das gesamte Gelände, wobei noch ca. 6 Mio. Papiermark durch den Verkauf des Nutzholzes eingenommen wurden. Der Kaufvertrag wurde am 01. November 1919 im Saarlouiser Rathaus unterzeichnet. Am 24. Februar 1920 rundete ein weiterer Kaufvertrag über 3 ha. Ackerland das Gebiet ab. Die Folge dieser Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 1919 erreicht, bei der folgender Beschluss einstimmig angenommen wurde.
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf des Wald- und Feldgeländes mit der Maßgabe, dass von den Zinsen ein Teilbetrag von jährlich 100.00 Mark für öffentliche Zwecke allein außerhalb des allgemeinen Wirtschaftsetats für Roden zu verwenden ist, bis die in den Eingemeindungsverträgen versprochenen Aufgaben erfüllt sind.

Die Unstimmigkeiten zwischen den Stadtverordneten aus Roden und Saarlouis über das Vorgehen beim Verkauf des Rodener Wald- und Ackergeländes hielten noch eine Zeit lang an, vor allem weil die Inflation das erhaltene Geld praktisch wehrlos machte. Hinzu kam, dass die „ Société Anonyme“ bzw. die als ihre Tochtergesellschaft gegründete und nun für das gesamte Areal zuständige „Saarindustrie GmbH“ zwar den Rodener Wald abholzen ließ, aber trotz der im Vertrag festgelegten Bedingungen kein Industriewerk auf dem Gelände errichtete. Man hatte also den Wald und das Ackerland verkauft, ohne die gewünschten Arbeitsplätze zu erhalten und stand auch mit leeren Händen da. Da in der Folgezeit abzusehen war, dass die „Saarindustrie“ kein Industriewerk mehr auf Rodener Bann errichten würde, versuchte die Stadt seit Mitte der 20er Jahre, das Gelände zurückzukaufen oder Einfluss auf dessen weitere Entwicklung zu nehmen. Im Jahre 1933 gelang es der Stadt, das ehemalige Waldgelände von der „Saarindustrie“ für zunächst sechs Jahre zurück zu pachten. Auf einen kleinen Teil, ca. 28 ha., wurden Wiesen angelegt, der restliche Teil des Geländes sollte in den folgenden Jahren entwässert und gerodet werden und an die Rodener Arbeitslosen verteilt werden.

Die in Zusammenhang mit dem Verkauf des Rodener Waldes zugesagten Straßen- und Kanalarbeiten förderten in Roden zwischen 1922 und 1932 eine Vielzahl von Grab- und Hortfunden zutage. In der Josefstraße und am Friedhof fand man weitere Brandgräber aus der Spät-La-Tène-Zeit. Wesentlich häufiger stieß man jedoch auf Überreste aus römischer Zeit .Da die Ernährungslage der Rodener im Herbst/Winter 1945/46 so schlecht war und sich das Überleben damit nicht sichern ließ, versuchten sie, sich durch Kartoffel- und Gemüseanbau, auf einem kleinen privaten Stück Land oder zumindest einem kleinem Garten selbst zu versorgen. Ebenfalls sammelte man je nach Jahreszeit: Beeren, Pilze, Bucheckern oder Brennnesseln im Wald, um den Speiseplan damit zu erweitern.
1957 ging die Verwaltung der Saaegruben an einen deutschen Träger über, , wobei Frankreich jedoch das Recht eingeräumt wurde, einen beträchtlichen Teil der Kohleförderung der Kohlenförderung zu beziehen und innerhalb von 25 Jahren von Lothringen aus 66 Millionen Tonnen Warndtkohle aus dem Warndtwald abzubauen.

Am 16. Juli 1955 wurde der „Flugsportverein Saarlouis“ in der Gaststätte Fox in Roden gegründet. Der Verein pachtete sich von der „Saar-Bauindustrie“ einen Geländestreifen, auf dem die Mitglieder in mühevoller Arbeit eine 40 x 250 Meter große Piste anlegten. Das Gelände. Das die „Saar-Bauindustrie“ den Rodener Fliegern zur Verfügung stellte, lag auf Rodener Bann und hatte bis zum Jahre 1920 den südlichen Teil des Rodener Wald gebildet. Heute stehen dort die Saarlouiser Ford-Werke. Seit der Rodung des Rodener Waldes lag das Gelände brach, da sich bis 1955 noch kein Industriebetrieb dort hatte ansiedeln wollen. Im Mai 1956 kaufte die Stadt das ganze Gebiet zurück und verpachtete es unter Vorbehalt der ständig möglichen Kündigung, zu einem Teil an den „Flugsportverein Saarlouis“ und zum anderen Teil als Ackerland an verschiedene Landwirte.

Am 20. Juli 1966 kündigte die Stadt Saarlouis dem Flugsportverein Roden sowie den Rodener Landwirten. Da sie mit den Ford Werken in Verhandlung getreten war und diese das Land kauften und ein Werk errichteten.

Quelle: Geschichte der Kreisstadt Saarlouis, Band 6, Marc Finkenberg
Roden, Traditionsbewusstes Dorf und moderner Stadtteil.

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