DIE HINTERGRÜNDE DES MAIFEIERTAGES

AUTOR: Josef Theobald

1) Der Maifeiertag hatte immer zwei Seiten. Ursprünglich war
der Maifeiertag ein kirchlich-katholisches Marienfest gewesen
in Verbindung mit traditionellen Maiprozessionen. Im Bereich
der Arbeiterbewegung wurde der 1. Mai als „Tag der Arbeit“
zum Streitpunkt zwischen den politischen Parteien im Reichs-
tag während der Weimarer Republik. Erst am 10. April 1933
in der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai durch
ein Reichsgesetz offiziell zu einem Feiertag erklärt. In den
Ländern des Ostblocks galt der 1. Mai als „Internationaler
Tag der Arbeit oder Arbeiterklasse“.

In der katholischen Kirche finden im Monat Mai Maiandachten
statt. In vielen Häusern fanden sich in den Fünfziger und Sech-
ziger Jahren Maialtäre. Es handelte sich hierbei um eine Marien-
plastik oder ein Marienbild, das mit frischen Blumen geschmückt
den Mai über in der Wohnung, meist in Verbindung zum Herrgotts-
winkel, aufgestellt wurde. Dazu kamen Maiandachten zu Ehren der
Gottesmutter Maria. Sie fanden im Monat Mai täglich statt. Diese
Form der Andacht entstand in Italien und breitete sich von dort
weltweit in der katholischen Kirche aus. [1]

2) Die Geschichte des Tages der Arbeit reicht bis in die Zeit des
amerikanischen Bürgerkriegs zurück. Denn 1865 forderten die
amerikanischen Gewerkschaften erstmals die Einführung des
Acht-Stunden-Tags. Doch erst 20 Jahre später wurde dieser
Forderung Nachdruck verliehen: Die Gewerkschaften setzten
den 1. Mai 1886 als Stichtag für einen mehrtägigen General-
streik für den Acht-Stunden-Tag an. Zum 1. Mai, den man in
den USA auch „Moving Day“ nennt, wurden traditionell Verträge
geschlossen und aufgelöst. Denn im Arbeitsalltag waren mit den
geänderten Arbeitsbedingungen zwangsläufig Wohnungswechsel
verbunden. [2]

Die politische Forderung nach einem internationalen Tag der Arbeit
findet sich erstmals auf europäischem Boden am Rand im Vorwort
von F. ENGELS zum MANIFEST DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI
vom „1. Mai 1890“. Dieser Tag stand ja im Zusammenhang mit der
damaligen unmittelbaren Forderung nach einem gesetzlich festzu-
stellenden 8-Stunden-Arbeitstag. [3]

In Deutschland beschloss die Reichstagsfraktion der Sozialdemokratie
auf einer Tagung in Halle einen entsprechenden Aufruf „An die Arbeiter
und Arbeiterinnen Deutschlands!“ zum 1. Mai. Sie forderte die Arbeiter
auf, im Sinne der Beschlüsse des Pariser Internationalen Sozialistischen
Arbeiterkongresses von 1889 den 1. Mai mit Kundgebungen, Versamm-
lungen u. ä. für den Achtstundentag und eine nationale und internationale
Arbeiterschutzgesetzgebung zu begehen. Darüber hinaus wurde angeregt,
überall Unterschriften für eine Petition an den Berliner Reichstag zu sam-
meln, in der die Verwirklichung der Beschlüsse des Pariser Internationa-
len Arbeiterkongresses gefordert werden sollte. Die Versammlungen soll-
ten auch zur Schaffung neuer und zur Festigung schon bestehender Ar-
beiterorganisationen genutzt werden. Die Arbeitsruhe am 1. Mai empfahl
die Fraktion allerdings nur dort, wo dies ohne Konflikte möglich sei. Denn
in diesem Aufruf war ausdrücklich dargelegt, dass es der Pariser Interna-
tionale Arbeiterkongress abgelehnt hatte, zum 1. Mai einen allgemeinen
Streik zu organisieren. [4]

Erst die Nationalsozialisten machten 1933 den 1. Mai offiziell zum gesetz-
lichen Feiertag. [2]

ANMERKUNGEN
[1] Manfred Becker-Huberti / Ulrich Lota, KATHOLISCH (A-Z), 
Das Handlexikon, Verlag Herder, Freiburg (Breisgau) 2009,
Seite 158.
[2] Die wichtigsten Feier- und Gedenktage (Religiöse und na-
tionale Feiertage weltweit), Bertelsmann Chronik, Wissen
Media Verlag, Gütersloh/München 2009, Seiten 211/12.
[3] In der Anmerkung heißt es: “Ein weiterer außerordentlich 
wichtiger Beschluss des (internationalen sozialistischen 
Pariser Arbeiter-) Kongresses forderte die Arbeiter aller 
Länder auf, jährlich den 1. Mai als internationalen Feier-
tag der Arbeiterklasse zu begehen.“ (Anmerkung 92 in
Marx – Engels, Werke, Band 22, Dietz Verlag, Berlin-Ost 
1963. die Seite 573. Zum Vergleich auch Marx – Engels, 
Ausgewählte Werke in einem Band, Verlag PROGRESS, 
Moskau (UdSSR) 1981, Anmerkung 11, Seite 728. Der 
Hinweis: Der Pariser Arbeiterkongress, also die Gründung 
der II. Internationale, fand vom 14. bis 20. Juli 1889 statt.
[4] Marx – Engels, Über Deutschland und die deutsche Arbei-
terbewegung, Band 3 (Die zweite Hälfte des 19. Jahrhun-
derts), Dietz Verlag, Berlin-Ost 1980, Seite 971.