Brauchtum an der Saar – Geburt und Taufe

Es war früher üblich, dass die Gebährende einen Skapulier trug und man während der schweren Stunde ein Lichtlein brennen ließ. Die Hebame. Die auch als Gesundbeterin sehr geachtet war, besprach früher die Frau. In der ersten Trierer Agende (1574) handelt ein Bericht von den Pflichten der Hebamme. Der Pfarrer soll die Hebamme ermahnen und bewegen, die abergläubischen Gebräuche bei der Geburtshilfe zu unterlassen. Die Hebamme mußte aber einen Eid schwören und unter anderm geloben: „-Item, dass ich keinerlei Zauberei oder Aberglauben brauchen will – dazu mir Gott helfe!“. Nach der Geburt statten die Nachbarinnen der Wöchnerin einen Besuch ab; sie bringen Geschenke mit, meistens ein Pfündchen Kaffee oder Zucker.

Wenige Tage nach der Geburt wird das Kind getauft, gewöhnlich am Sonntagnachmittag nach der Andacht. Pate und Patin gehören meistens der Verwandtschaft („Frindschaft“) an. Sie beschenken die Wöchnerin mit Zucker und Geld. Auch das Kind wird bedacht; früher steckten die Patenleute ein schweres Geldstück in die Wickel. Die Frau, die zum ersten Mal als Patin auftritt, wird durch Einreiben mit einem Strohwisch „eingeweiht“. In ländlichen Gegenden geht der Taufzug, dem der Pate, die Patin und die Hebamme mit dem Täufling angehören, zu Fuß zur Kirche. Die Bewohner der Filialorte benutzen die Kutsche oder den offenen Bauernwagen. In den großen Arbeitervororten an der mittleren und oberen Saar befördert die gemietete Kutsche die Taufleute zur Kirche. Nach dem Taufakt übereichen die Patenleute dem Pastor und dem Küster je eine mit Zuckersteinen gefüllte Tüte, die als Beigabe ein Geldstück enthält. Beim Verlassen der Kirche wird der Taufzug von den Kindern des Ortes mit Rufen und Schreien empfangen. „Got, Got, Zockerlären!“ betteln die Kinder, und der Pate verteilt Zuckersteine (Babilottjer, Feierschdän, Gut tzjer, Zockerkären) unter das kleine Volk oder er streut aus der fahrenden Kutsche heraus seine Gabe unter die nachlaufenden Kinder. In einigen Dörfern des Gaues stehen die Kinder in einer Reihe vor dem Hause des Täuflings und warten sehnsüchtig auf die Heimkehrenden. „Bisgot“ (Bunsgot) nennt man die Patin; die als Ehefrau des Paten die Patenschaft angenommen hat. Ein knauseriger Pate heißt „Schdrohpatt“ besonders dann, wenn er bei der „Mo'ßig “ mit der Spende geizt. Die Mo'ßig (Kreis Saarburg) ist eine besondere Feier für die Frauen, die sich in den Tagen vor der Geburt des Täuflings um die Hauswirtschaft bekümmerten.(Diese nachbarschaftliche Hilfe ist in der ganzen Saargegend üblich). Pate und Patin pflegen den Wein für die Mo'ßig zu bezahlen; eine großzügige Weinspende hat stets eine ausgelassene Stimmung im Gefolge. Alte Bauernspiele beenden die Feier. Das derbe Tanzspiel „ Der Schweizermann“, das in allen moselfränkischen Bauerndörfern noch bekannt ist,, wurde früher bei jeder Mo'ßig aufgeführt. Der Hochwälder Taufzug begibt sich, wenn er von einem Filialort hergekommen ist, nac der Taufe in die Dorfschenke, um die „Kenddaffemmes“ zu feiern. Gegen die Kindtauffchmäuse gingen alle Kirchenverordnungen und viele landesherrliche Befehle vor. Heute wird bei der Feier meistens Kaffee und Kuchen angeboten. In einzelnen Dörfern trinken bei dieser Gelegenheit die Frauen gern den verzuckerten Branntwein.

Quelle: Deutsches Brauchtum an der Saar – Dr. Nikolaus Fox

Mehr Bilder von diesem Ereignis auch auf unserer Rodena Webseite: www.rodena.org

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