RODEN VOR SEINER URKUNDLICHEN ERWÄHNUNG

AUTOR: Josef Theobald

VORWORT

Jedem Schulkind in Roden ist bekannt, dass die erste urkundliche Erwähnung
des Ortes „Rodena“ auf eine Schenkung der Gräfin Berta an die Abtei Mettlach
im Jahre 995 zurückgeht. Den Genealogen im Internet ist es zu verdanken zu
wissen, wer denn diese Berta war. Es ist die Berta von Trier, die von 950 – 996
lebte. Sie heiratete 963 den Grafen Folmar de Metz, der zwischen 940 und 995
lebte. Zu seiner Grafschaft hörte auch das Herrschaftsgebiet über Saarburg und
Blieskastel. Die Ehe mit Berta blieb nicht kinderlos. Neben ihrer Tochter Richilde
von Metz (960-995) gab es noch einen Sohn mit Namen Folmar de Metz II, der
von 960 – 1029 lebte. Demnach scheidet die Kinderlosigkeit als Grund für eine
erfolgte Schenkung grundsätzlich aus.

BEITRAG

Unter König Pippin (714-768) begann eine erste Form der Säkularisierung. Vor
allem in Gallien war der Kirchenbesitz sehr bedeutend. Die Könige wetteiferten
unter sich, wer der Kirche die meisten Schenkungen an Land, Geld, Kleinodien,
Kirchengerät etc. machen würde. Mit Pippin kam die Wende. Der weitaus größte
Teil des Kirchengutes wurde dem Krongut einverleibt, damit den Bischöfen und den
Klöstern nur das zur ihrem Unterhalt Nötige übrig blieb. [1]

Schon in den Siebziger Jahren ist darüber spekuliert worden, dass der Ort Roden
mit den Orten Knausholz, Schwarzenholz und Hülzweiler womöglich einen früheren
Fiskalbesitz darstellte, das auf ein altes fränkisches Königsgut zurückgeht. Wegen
der Martinspatrozinien werden auch die Pfarreien Schwalbach und Saarwellingen
hinzugerechnet. [2]
 

Wenn man sich mit der Mettlacher Chronik befasst, fällt auf, dass noch im 9. Jahr-
hundert in Mettlach königliche Rechte durch die Karolinger ausgeübt wurden, vor
allem unter Kaiser Lothar I. (795-855), der zu Beginn seiner Herrschaft den späte-
ren Grafen Guido von Spoleto (855-894) in den Besitz des Klosters setzte. Nach
dem Ende des karolingischen Herrscherhauses war die Abtei Mettlach dann ein
Eigenkloster des Bistums. [3]  

Bei den auf den Königsgütern Angesessenen herrschte ein einheitliches Klassen-
bewusstsein vor. Dies erklärt vielleicht die elitäre Gesinnung bestimmter Schichten
im alten Dorfgepräge Rodens.  

Diese säkularisierten Güter wurden fast durchweg als Benefizien wieder verliehen.
Hier tritt der Graf Folmar de Metz in Erscheinung, der einen Teil des Königsgutes
als Benefizium übernahm. Da wir von Roden und Fraulautern wissen, dass sie um
diese Zeit zu Wallfahrten nach Mettlach verpflichtet waren, ist anzunehmen, dass
hier die Abtei Mettlach der ursprüngliche Besitzer war. In die Zeit von Karlmann
und Pippin fällt auch die erste Anlegung von Grundbüchern, die die Übertragung
des kirchlichen Besitzes in das Krongut dokumentierte. Dadurch war es möglich,
den angeeigneten kirchlichen Grundbesitz an weltliche Getreue zu übertragen. [4]
 
So muss es damals für die Abtei Mettlach eine regelrechte Bereicherung gewesen
sein, wenn sie in späteren Jahren doch wenigstens einen kleineren Teil ihres alten
Besitzes in Form einer Schenkung wieder zurückerhielt.

NACHTRAG

Im Jahre 1591 musste die Abtei Mettlach allerdings ihren Rodener Besitz wegen
finanzieller Schwierigkeiten verkaufen. Über einen Umweg gelangte Roden dann
zur Dillinger Herrschaft, die schließlich bis zum Ausbruch der Französischen Re-
volution andauern sollte. Daher während der beginnenden Industrialisierung An-
fang des 19. Jahrhunderts die Orientierung vieler Rodener Bauern zur Dillinger
Hütte. Diese ließ später für die Arbeiterschaft eigene Siedlungen in Roden an-
legen. So verlor Roden demnach allmählich sein ursprünglich bäuerliches Aus-
sehen und veränderte sich fortan zum Ort mit einer überwiegenden Arbeiterbe-
völkerung.

Fraulautern ging dagegen durch die besondere Abteigeschichte einen anderen
Weg. Der ehemalige Klosterbesitz wurde im Laufe der Zeit zur Grundlage einer
eigenen Industriegeschichte mit Hilfe einer neu entstehenden mittelständischen
Unternehmergeneration.
 
In letzter Zeit ist wieder der Streit darüber ausgebrochen, ob es in Roden über-
haupt ein Schloss gegeben habe. Hier muss gesagt werden, dass Roden über
einen Salhof mit ihren weitläufigen Gebäuden verfügte, den man landläufig auch
mit dem Begriff „Schloss“ kennzeichnete. Die Salhöfe hatten ein vielgegliedertes
Wirtschaftspersonal mit einer sehr großen Hoffläche nebst Pertinenzen (Zugehö-
rigkeiten) als Stätten eines unverkennbaren Großbetriebes, die sich mit dem Be-
triebe einer verfronten Hufe (mansus indominicatus) gar nicht vergleichen lassen.
[5] Die Hufe war eine Maßeinheit für die Größe einer Bauernstelle. Zu einer Hufe
gehörten Haus, Hof, Acker, Wiese und das Nutzungsrecht in einer Allmende (der
gemeinschaftlich und unentgeltlich nutzbare Grund und Boden, also die Weiden,
der Wald und das Ödland aller Dorfbewohner).          
 
ANMERKUNGEN
[1] Marx – Engels, Über Deutschland und die deutsche Arbeiterbewegung,
     Band I: Von der Frühzeit bis zum 18. Jahrhundert, Dietz Verlag, Berlin
     – Ost 1973, die Seiten 91 + 95.
[2] GESCHICHTLICHE LANDESKUNDE DES SAARLANDES, Band 2: Von der
     fränkischen Landnahme bis zum Ausbruch der französischen Revolution,
     Selbstverlag des Historischen Vereins für die Saargegend, Saarbrücken
     1977, die Seite 79.
[3] WIKIPEDIA, Stichwort: Abtei Mettlach.
[4] Karl Theodor von Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte
     bis zum Schluss der Karolingerperiode, Nachdruck bei Georg Olms
     Verlag, Hildesheim 1965, die Seiten 311, 390/91 + 459.
[5] wie [4], jedoch die Seite 525.
 
BEITRAGSBILD: Duden, Basiswissen Schule, 7. Klasse bis Abitur, 3.
                             Auflage, Duden Schulbuchverlag, Mannheim 2011,
                             Seite 193.