Damals 1926 – Die französische Raubbaupolitik im Saarbergbau

In dem Bewusstsein, dass das

seinen Willen bekunden wird, zu Deutschland zurückzukehren, und demnach auch die Kohlengruben ihrem rechtmäßigem Besitzer wieder zufallen, ist Frankreich im Saarbergbau zu der Politik des Raubbaues übergegangen. Ohne Rücksicht auf die  entgegenstehenden Sicherheitsbestimmungen und ohne sachgemäßen Ausbau der Kohlenflöze wird in einem  Tempo abgebaut, dessen Hast im umgekehrten Verhältnis zu dem Eifer steht mit dem man einst die Kohlengruben in Nordfrankreich aufzubauen wusste. Ist zwar der Raubbau in den Kohlengruben ein erfreuliches Zeichen dafür, dass die Franzosen ihre Herrschaft im Saargebiet als vergänglich ansehen, so wäre es der Saarbevölkerung doch lieber, wenn die fremden Herren aus ihrer Erkenntnis andere Konsequenzen zögen. So machen sich die Folgen der unerhörten, unmoralischen, gesetzwidrigen Abbaumethode nicht nur unter Tage bemerkbar, wo der einst blühende Zustand der Gruben durch Verwahrlosung und Gleichgültigkeit kaum noch zu erkennen ist, sondern auch über Tage wo für eine Reihe von Ortschaften Einsturzgefahren in einem früher nie gekannten Maße bestehen. In Friedrichsthal, Dudweiler, im Köllertal treten Häusersenkungen auf, die ihre Ursache hauptsächlich in dem schlechten, mit billigem Versatz-Material vorgenommenen Ausfüllen der Flöze haben. Am meisten zu leiden aber hat der Ort Schnappach, wo die Bodensenkungen einen derartigen Umfang angenommen haben, dass fast kein Haus unbeschädigt geblieben ist. Die große Ausdehnung der Schäden und Zerstörungen ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Bergverwaltung zu der preußisch-bayerischen Bergverwaltung einen bisher  absichtlich nicht abgebauten sogenannten Sicherheitspfeiler nun um der Beute Willen zum Abbau in Abbau in Angriff genommen und nur schlecht ausgefüllt hat. Auf unseren Bildern  haben wir einige Zerstörungen festgehalten, die nur einen Teil des angerichteten Schadens darstellen. So musste das Gasthaus zu den 12 Aposteln völlig geräumt und durch Barrieren abgesperrt werden, gleichfalls Schule und Kirche, da hohe Einsturzgefahr besteht. Einzelne Häusergruppen sind schon niedergelegt worden, andere werden über kurz oder lang folgen. Im ganzen sind 45 Häuser in Mitleidenschaft gezogen, die teils abgebrochen werden mussten, teils dem Einsturz nahe sind, sodass sie nicht mehr bewohnt werden können. Es ist nicht zu verwundern, dass sich die Bevölkerung eine große Erregung bemächtigte, zumal die neuen Bergherren  versuchten, sich ihrer vollen Schadensersatzpflicht zu entziehen. Die Raubbaupolitik hat zu einer Anfrage im bayerischen Landtag  geführt, worauf das Handelsministerium ausdrücklich die Verpflichtungen der französischen Bergverwaltung auf Grund des gültigen Berggesetzes feststellte. In der Erklärung hieß es unter anderem: „Aber auch die dem Völkerbund unterstellte Regierungskommission des Saargebietes hat durch ihre Bergbaubehörde nicht die Aufgabe erfüllt, die ihr Art. 253 des Berggesetzesauferlegt, nämlich Personen und Eigentum gegen gemeinschädliche Einwirkungen  des Bergbaues zu schützen und den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs wahrzunehmen.“

Auf das Ersuchen der bayerischen Regierung hat das Auswärtige  Amt beim Völkerbund wegen des Vorgehens der Bergwerksdirektion Beschwerde führen lassen. Der zuständige Beamte des Völkerbundsekretariats sagte zu (April 1925), die Angelegenheit mit den französischen Vertretern auf der kommenden Tagung des Völkerbundrates sowie mit den Mitgliedern der Regierungskommission eingehend zu erörtern – Von einer tatsächlichen Regelung hat man bis jetzt allerdings noch nichts gehört!

Quelle: Saarkalender für das Jahr 1926                                                      

Herausgeber: A. Züblke Saarbrücken

Bildquelle: Bergmannskalender 1957

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