Die Nachbarschaftsinitiative in der Winterstraße hängte am Mittwoch, dem 11. Juli 2018, als Symbol für das Ende der Kirmes den Kirwenhannes ab und begrub ihn. Viele Trauergäste verweilten am Tatort des Geschehens anlässlich des Leichenschmauses.
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8. INTERNATIONALES MILITÄRFAHRZEUGTREFFEN
Am Samstag, dem 7. Juli 2018, war das Internationale Militärfahrzeugtreffen auch für die Öffentlichkeit von Saarlouis zugänglich. Geboten wurde neben den historischen Militärfahrzeugen auch ein öffentliches Biwak. Der Veranstalter war die Reservistengemeinschaft für historische Militärfahrzeuge im Saarland.
DIE RODENER WINTERSTRASSE ERÖFFNETE DIE KIRMES
Die Nachbarschaftsinitiative aus der Rodener Winterstraße eröffnete am Freitag, dem 6. Juli 2018, die diesjährige Kirmessaison. Nach dem Kirchenkalender der Pfarrei Maria Himmelfahrt wäre die Donatuskirmes an diesen Tagen eigentlich das Highlight gewesen. In der Winterstraße bleibt man weiterhin durch das Aufhängen des Kirwenhannes dieser Tradition treu.
SOMMERKONZERT AUF DER VAUBANINSEL
Am Sonntag, dem 1. Juli 2018, fand das Sommerkonzert des Standtverbandes der kulturellen Vereine auf der Vaubaninsel statt. Unter der Moderation von Frau Brigitte Bilz spielte der Musikverein Harmonie aus Roden. Es sang der Kirchenchor Cäcilia der Pfarrei Maria Himmelfahrt, der Hardchor aus Lisdorf und der Sängerbund 1872 aus Fraulautern.
DIE ERSTEN GEHVERSUCHE IM BEREICH „JOURNALISTIK“
Mitte der Achtziger Jahre wurde in der heutigen Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) auf Anregung des AStA die Zeitschrift RENAISSANCE neu gegründet. Ich gehörte damals zu den Grün- dungsmitgliedern. Nebenbei war ich redaktionell als Zubringer für das FREE RADIO FANZINE tätig. Als ehemali- ger aktiver Kurzwellenhörer war ich aktiv in die Free-Radio-Bewegung der Achtziger Jahre ein- gebunden gewesen. Wegen dieses Hintergrundes war ich zuletzt der ständige Vorsitzende der Redaktionskonferenz im Zusammenhang mit der RENAISSANCE gewesen. Damals gab es noch einen linken Touch. Es war so- mit unmöglich, einen Chefredakteur zu bestimmen. Damit galt ich automatisch als verantwortlicher Re- dakteur.
8. BIERGARTENFEST DER SPD RODEN
EINDRÜCKE VOM TAG DES BERGMANNS 2018
TAG DES BERGMANNS 2018
Unter dem Motto „Erlebnis trifft Erinnerung“ fand am Sonntag, dem 24. Juni 2018, der nun 6. Tag des Bergmanns statt. Der Veranstalter war der Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine im Saarland. Der Ort war vor der Repräsentanz der RAG in Ensdorf. Das Highlight war, wie in jedem Jahr, die traditionelle Bergparade.
DIE GESCHICHTE DES FRAUENHAUSES
AUTOR: Josef Theobald
In den Siebziger Jahren entstanden in zahlreichen Städten im Westen
Deutschlands und anderen westeuropäischen Ländern Zufluchtsstätten
für Frauen mit ihren Kindern, um sie vor Übergriffen ihrer Ehemänner
oder Partner schützen zu können. Hier gingen in der Regel physische
und psychische Misshandlungen voran.
Historisch gesehen gehen die Frauenhäuser auf mittelalterliche Städte-
planungen zurück. Zunächst ist das horizontale Gewerbe in bestimmte
Gassen verbannt worden. Dann sperrte sie man in „Frauenhäuser“ mit
der Auflage, meist auffällige Kleidung zu tragen. So hatten die in die-
sem Gewerbe arbeitenden Frauen in Augsburg einen grünen Streifen
am Schleier zu tragen. In Bern und in Zürich erkannte man sie an den
roten Käppchen. Anderswo waren gelbe Bänder und kurze Mäntel die
entsprechenden Attribute.
Kirchlicherseits verweigerte man ihnen den Empfang der Sakramente.
Das älteste Frauenhaus finden wir in Köln. 1527 wurde damit begonnen,
ein derartiges Gebäude zu erstellen. Denn zuvor waren ja alle Versuche
gescheitert, das damalige Dirnenwesen ohne eine solche Einrichtung auf
bestimmte Bereiche zu beschränken. Nach dem Kaufmann und Chronisten
Hermann von Weinsberg (1518-1597) war dies ein hölzernes Gebäude auf
Steinfundamenten gewesen. Dahinter gab es einen Hof und einen Friedhof.
Auf dem Schieferdach trug es die Stadtwimpel mit den Kronen.
Schon damals wurden die Getränke zu überteuerten Preisen an den Mann
bzw. die Dirnen gebracht. So knöpfte die Wirtin des Hurenwirtshauses, die
Catharina von Lidburgh, ihren Gästen für einen Quart (ca. 1,22 l) Wein 48
Heller ab. Die übrigen Weinwirte verlangten für die gleiche Menge 32 – 34
Heller, höchstens aber 36 Heller.
Waren die Dirnen nicht ortsansässig, dann zogen sie mit den Landsknecht-
truppen oder ab dem Zeitalter des Absolutismus mit den neuen Armeen. In
vielen Fällen lebten sie mit einem Soldaten in eheähnlichen Verhältnissen.
Zuweilen gab es aber auch den Zuverdienst ihrer Partner, nachdem sie die
Rolle eines Zuhälters zu spielen wussten. Da gab es fließende Übergänge.
Schon 1591 gab es Beispiele für Perversionen. Italienische Kunden zahlten
Kölner Huren dafür, dass sie sich z. B. vor einem Liebesakt mit Besenruten
auspeitschen ließen. Dabei richtete sich die Entlohnung nach der erreichten
Befriedigung.
Zum eindeutig-zweideutigen Zeichen der Prostitution wird das tiefe Dekolleté
und das Hinauslehnen aus dem Fenster.
Im Laufe der Jahrhunderte veränderte die Prostitution ihr Gesicht. Im 17. und
18. Jahrhundert gleicht manches Bordell auf den ersten Blick plötzlich einem
bürgerlichen Salon, wo man erst nach einer Tasse Schokolade und mancher-
lei Konversation zur Sache kommt. [1]
Die Einstellung zur Prostitution in Deutschland änderte sich 1891, als ein
Zuhälter mit Namen Heinze wegen Mordes und Zuhälterei angeklagt wur-
de. Dieser Fall wurde zum Anlass genommen, erstmals Gesetze gegen
die Prostitution zu erlassen. Die „lex Heinze“, die 1891 im Reichstag ein-
gebracht wurde, sah verschärfte Strafen für Kuppelei, Zuhälterei u. ä. vor;
sie wurde aber erst nach langwierigen Verhandlungen im Jahre 1900 an-
genommen.
Im Vereinigten Königreich waren die Verhältnisse anders. Hier gab es keine
Sittenpolizei, keine Kontrolle oder ärztliche Untersuchung. Dennoch war die
Macht der Polizei übergroß. Denn es war weiterhin strafbar, ein Bordell (eng-
lisch: „disorderly house“) zu unterhalten. So konnte jedes Haus, wo ein Mädel
wohnt und dementsprechend regelmäßig Besucher empfängt, als ein solches
Haus behandelt werden. Trotz der argen Erpressungen durch die Polizei gab
es für die leichten Mädchen eine relative Freiheit von degradierenden Polizei-
fesseln. Denn sie konnten sich im Vergleich zu den Verhältnissen in Deutsch-
land einen selbständigen und selbstachtenden Charakter bewahren.
In Manchester gab es ganze Kolonien solcher junger Leute – Bourgeois oder
Kommis (kaufmännische Angestellte) -, die mit derartigen Mädels lebten, und
viele waren legitim mit ihnen verheiratet und vertrugen sich mindestens eben-
so gut wie die Bourgeois und Bourgeoisen.
Einzelne so verheiratete Mädel verzogen in andere Städte, wo sie keine „alten
Bekannten“ zu treffen befürchteten. Dort sind sie Teil der respektablen Bürger-
welt und selbst unter den Squires – den dortigen Landjunkern – waren sie ein-
geführt gewesen, ohne dass jemals jemand den geringsten Anstoß an ihnen
bemerkte. [2]
ANMERKUNGEN [1] Bernd Roeck, Außenseiter, Randgruppen Minderheiten (Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit), erschienen in der Kleinen Vanden- hoeck-Reihe, Göttingen 1993, Seiten 123/24, 126 – 128. [2] Marx – Engels, Werke, Band 38, Dietz Verlag, Berlin-Ost 1968, die Seiten 552/53 und 652.
SCHULISCHER WERDEGANG EINES RODENA-REDAKTEURS
AUTOR: Josef Theobald
Nach dem Besuch des Berufsgrundbildungsjahres (BGBJ) in Völklingen
wechselte ich nach den Sommerferien 1972 zur Handelsschule in Saar-
louis, die es als Schulform heute noch gibt. Damals waren wir noch im
heutigen Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungs-
zentrum (TGSBBZ) in der Zeughausstraße 25 untergebracht. Einmal in
der Woche genossen wir den Schulbetrieb in einem Vorkriegsgebäude
des TGSBBZ (jetzt: Kreissporthalle). Im ersten Halbjahr 1973 hatten wir
samstags in der heutigen Anne-Frank-Schule Unterricht. Mit dem Schul-
jahr 1973/74 erfolgte der Umzug in das neue Schulgebäude im Glacis 22
hinter der St. Elisabeth Klinik.
Daraufhin besuchte ich die Höhere Handelsschule, damals eine Sonder-
form für Absolventen der Handels- und Wirtschaftsschulen. Wegen ihres
Modellcharakters wurde diese Schule vom Land zusätzlich öffentlich ge-
fördert. Eine vergleichbare Schule gab es außer in den Standorten Saar-
louis, Saarbrücken und Homburg nur im Land Berlin. Diese Schulform ist
im Juni 1976 mit Erfolg abgeschlossen worden.


DER CAP-MARKT IN RODEN SCHLIESST ENDE SEPTEMBER
AUTOR: Josef Theobald
Vor zehn Jahren war das CAP-Integrationsprojekt
für Menschen mit Behinderungen optimistisch ge-
startet. Hier gab es die wohlbegründete Hoffnung,
die Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte
Menschen mit der wohnortnahen Versorgung der
Rodener Bevölkerung erfolgreich wirtschaftlich ver-
knüpfen zu können.
Zuletzt wurde versucht, durch einen Lieferservice
die rückläufige Umsatzentwicklung aufzufangen.
Damit sind in den letzten Jahren allein die Hälfte
des Umsatzes erreicht worden.
Trotz der Unterstützung der Kreisstadt Saarlouis
und des SPD-Stadtverbandes konnte die Situation
nicht wesentlich verbessert werden. Nun zog die
Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Reißleine.
Woran lag dies?
Man unterlag hier dem Trugschluss, das Mitleid ge-
genüber der behinderten Bevölkerung garantiere
den Bestand des CAP-Marktes. Man unterschätzte
die Wettbewerbssituation im Stadtgebiet von Saar-
louis. Für einen Lebensmittelmarkt sind wichtig
sowohl die Sortimentsbreite als auch die Sorti-
mentstiefe. Bei der Sortimentstiefe lagen hier
erkennbare Defizite vor.
Der vorhergehende MARKANT-Markt in diesem
Gebäude hatte es sehr gut verstanden, eine groß-
zügige Getränkeabteilung vorzuhalten. Das ist ein
deutliches Beispiel, das einem modernen Markt von
heute das Überleben sichern kann. Dennoch musste
auch dieser Markt vor einigen Jahren schließen.
ANMERKUNG Von einem tiefen Sortiment wird gesprochen, wenn von einer Produktart verschiedene Va- rianten angeboten werden, die sich in Aus- sehen und Material, in der Qualität, Preis- klasse oder Ausführung unterscheiden.
DAS BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN
AUTOR: Josef Theobald
In den letzten Jahren kommen immer wieder Forderungen auf, in Deutschland
das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Zu diesem Thema
gibt es aber Bedenken aus verschiedenen Richtungen.
Aus christlicher Sicht besteht eine Ehre, mit eigenen Händen arbeiten zu dürfen
(1. Thessalonicher 4,11). An anderer Stelle wird der Grundsatz aufgezeigt, dass
wer nicht arbeitet auch nicht essen solle (2. Thessalonicher 3,10). In der „Lehre
der Apostel“ (Didache) wird festgestellt: „Wenn Du etwas durch Deine Hände Ar-
beit erworben hast, dann gib es als Lösegeld für deine Sünden.“ (4,6).
Der Hintergrund lässt sich durch eine Gruppe erklären, in der es eine gemeinsame
Kassenführung gibt. [1]
Im Judentum lehrt die Mischna KIDDUSCHIN: „Stets lerne man seinen Sohn ein
sauberes und leichtes Handwerk, und flehe zu dem, dem der Reichtum und die
Güter gehören, denn es gibt kein Handwerk, mit dem nicht Reichtum und Armut
verbunden wäre. Nicht von dem Gewerbe kommt die Armut, nicht vom Gewerbe
kommt der Reichtum, sondern alles nach seinem Verdienste.“ (XIV,2)
Auch in der Arbeiterklasse wurde der Grundsatz „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht
essen.“ übernommen und erscheint auch in den Klassikern des Marxismus-Leninis-
mus. So schreibt W. I. Lenin in dem Hauptwerk „Staat und Revolution“: ‚„Wer nicht
arbeitet, soll auch nicht essen“, dieses sozialistische Prinzip ist schon verwirklicht;
…‘ [2]
In der katholischen Soziallehre gibt es das Prinzip der „Subsidiarität“. Dieses be-
sagt, dass die gemeinsame Verantwortung für den Einzelnen nicht ausschließt,
sondern sogar fordert, dass zunächst jedem Einzelnen und jeder Gruppe vor-
rangig die Pflicht und das Recht zukommen, ihre eigenen Angelegenheiten in
selbständiger Weise zu regeln. [3] Dieses Prinzip hat auch in evangelischen
Kreisen Eingang gefunden. Im rechtlichen Sinne bedeutet „Subsidiarität“ vor
allem Nachrangigkeit. In den Maastrichter Verträgen ist „Subsidiarität“ expli-
zit als Strukturprinzip der Europäischen Union (EU) formuliert. [4]
Der Philosoph Hegel (1770-1831) definierte den Arbeitsbegriff durch seine
Rede von der „Selbstverwirklichung durch Arbeit“. Karl Marx (1818-1883)
sah in der Arbeit eine Quelle von Werten, weil sie ein Tun für andere ist,
ein zielgerichtetes Umgestalten der Dinge und der eigenen Anlagen. Denn
in der Arbeit würden auch Bewusstsein, Sprache und die gesellschaftlichen
Verhältnisse produziert. Anders gesagt ist die Arbeit der kollektiv gestaltete
Entwicklungsprozess der Menschheit von der Natur zur Kultur. Im Denken
des Liberalismus ist die Arbeit „Selbstverwirklichung“ mit dem Wunsch nach
individueller Autonomie und der Ausweitung der persönlichen Entscheidungs-
macht. So wird Arbeit zum zentralen Lebens- und Gesellschaftswert. [5]
Demnach würde das BGE das gegenwärtige Sozialrecht auf den Kopf stellen.
Denn das Sozialsystem in der Bundesrepublik geht nämlich von einer Umlagen-
finanzierung aus. Spätere Leistungen sind von gegenwärtig gezahlten Beiträgen
abhängig (Generationenvertrag). Eine Alimentation einer trotz Leistungsfähigkeit
untätigen Bevölkerung ist dabei nicht vorgesehen. Gegenwärtig wird in Finnland
das BGE getestet. Erste Ergebnisse scheinen auf den ersten Blick positiv zu sein.
Die Langzeitstudie bleibt aber noch abzuwarten. Der gezahlte Betrag in Höhe von
monatlich 560,– Euro ist aber so gewählt, dass lediglich die Grundbedürfnisse ge-
deckt werden können. So bleibt eine Berufstätigkeit, in welcher Form auch immer,
unerlässlich. In Deutschland sind dagegen höhere Beträge in der Diskussion mit
Zuschlägen für Familien mit Kindern.
ANMERKUNGEN
[1] NEUES HANDBUCH THEOLOGISCHER GRUNDBEGRIFFE,
Herausgeber: Peter Eicher, Band 1, Kösel Verlag, München 2005,
Seiten 57 + 73.
[2] W. I. Lenin, Ausgewählte Werke in einem Band, Verlag Progress,
Moskau 1986, Seite 360.
[3] Lexikon der Pastoral (Lexikon für Theologie und Kirche kompakt),
Band 1 (A-Ki), Verlag Herder, Freiburg (Breisgau) 2002, Seite 841.
[4] Taschenlexikon: Religion und Theologie, Band 3: O-Z, Vanden-
hoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, Seite 1130.
[5] wie [1], jedoch die Seiten 52/53.
BESUCHERGRUPPE DES VHVS FUHR ZUR BURG SEDAN
Am Samstag, dem 9. Juni 2018, besuchte eine Gruppe des VHVS die Burg Sedan in der Region Champagne-Ardenne im Nordosten Frankreichs. Um 1424 begann Eberhard II. von Marck-Arenberg mit dem Bau der Burg. Zuvor befand sich dort ein Benediktinerkloster. Im Jahre 1530 wurden die Festungsmauern des Herrenhauses durch den Bau eines Ringwalls modernisiert und um die Geschützwälle ergänzt.
BESUCHERGRUPPE DES VHVS FUHR ZUR BURG BOUILLON
Am Samstag, dem 9. Juni 2018, besuchte eine Gruppe aus dem VHVS die Burg Bouillon in Belgien in einer engen Schleife des Flusses Semois. Unter Gottfried III. wurde zwischen 1050 und 1067 erstmals die Anlage zu einer regelrechten Burg ausgebaut. Unter dem Festungsbaumeister Sébastien Le prestre de Vauban wurde die Burg zu einer Festung ausgebaut, damit sie auch moderner Artillerie standhalten konnte.
MUNDART-ABEND „MIR SCHWÄTZEN PLATT“
Am Sonntag, dem 3. Juni 2018, veranstaltete der Verband der heimatkundlich-historischen Vereine in Saarlouis unter seinem Vorsitzenden Michael Hoen einen Mundart-Arbend im Festsaal des Theaters am Ring. Die Moderation hatte Herbert Germann. Neben den Auftritten der Mundartdichter Jean-Louis Kieffer, Karin Peter, Marianne Faust, Luise Luft und Harald Ley gab es ein Theaterstück mit dem Titel „Et Kragensknäppchen“ von der Ligeka aus Lisdorf.





























































