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DIE NEUE ÖKONOMISCHE POLITIK IN DER SOWJETUNION

AUTOR: Josef Theobald

VORWORT

Seit dem Jahr 1979 hatte China die Nutzung ausländischer Direktinvestitionen
zugelassen und diese später durch entsprechende Gesetze geschützt. Im da-
maligen sozialistischen Lager gab es Besorgnis, China würde dadurch von der
kommunistischen Lehre abweichen. Ebenso gab es innerhalb der KP Chinas  
Bedenken, dass durch die Wirtschaftsreformen China kapitalistisch würde. Die
Ursache hierfür waren Angst und Schrecken vor allem bei älteren Genossen an-
gesichts des Auftauchens eines kapitalistischen Phänomens. [1] Deshalb gab es
in dieser Zeit die Veröffentlichung einer Anzahl von Artikeln, die sich schwerpunkt-
mäßig mit der Neuen Ökonomischen Politik (NÖP) in der ehemaligen Sowjetunion
befassten.

Die Modernisierung der chinesischen Wirtschaft setzte nach dem unteren Schema
auch in der Landwirtschaft an. Ihr folgten dann die Bereiche der Industrie.

BEITRAG

Als gute Grundlage für die NÖP gelten zum einen die Werke Lenins und zum
anderen die Werke Stalins. Im 8. Band der Werke Stalins gibt es eine gut ver-
anschaulichte Zusammenfassung.

In der ersten Phase ging es vor allem darum, die Landwirtschaft zu entwickeln.
Erst danach war es möglich, auch die Industrie entsprechend zu entwickeln. Es
waren dabei mindestens drei Voraussetzungen gegeben:

– erstens ein innerer Markt, der sich einstweilen als bäuerlicher Markt gestaltete,

– zweitens eine mehr oder weniger entwickelte Rohstoffproduktion in der Land-
  wirtschaft (Zuckerrüben, Flachs, Baumwolle usw.),

– drittens die geschaffene Möglichkeit, dass die Dörfer ein bestimmtes Minimum
   landwirtschaftlicher Produkte für die Versorgung der Industrie und der Arbeiter
   abgeben.

In der zweiten Phase ging es um die Verschiebung des Schwerpunktes auf die
Industrie. Denn jetzt konnte sich die Landwirtschaft nicht selbst weiterentwickeln,
ohne dass rechtzeitig landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren, Industrieerzeug-
nisse usw. geliefert werden konnten. So wurde die Entfaltung der Industrie zu ei-
nem Angelpunkt, ohne die die Volkswirtschaft als Ganzes in eine Sackgasse ge-
raten würde. Den Schwerpunkt der Industrialisierung und ihre Grundlage bildete
schließlich die Entwicklung der Schwerindustrie (Brennstoffe, Metall und derglei-
chen). Die Entwicklung eines eigenen Maschinenbaus stand dann am Ende.

Daraus folgte, dass sich die Industrialisierung eines Landes nicht in der Entwicklung
irgendeiner beliebigen Industrie, z. B. der Leichtindustrie, erschöpfen konnte, auch
wenn die Entwicklung dieses Industriezweiges absolut wichtig war. Daher hatte man
gerade in der Sowjetunion die Entwicklung der Schwerindustrie stark vorangebracht.
Aus ihr resultierte die besondere Entwicklung des Maschinenbaus. Hier sah man da-
her in der Bedrohung von außen eine Sicherung der ökonomischen Selbständigkeit
der Sowjetunion nach außen. [2]

Die Einführung der NÖP sah für eine bestimmte Zeitspanne die Zulassung des
privaten Handels und des privaten Unternehmertums vor, was zu dieser Zeit zu
einer gewissen Belebung eines Staatskapitalismus führte. Aber seine Entwicklung
wurde lediglich in einem festgelegten Ausmaß zugelassen, wobei die Kommando-
höhen in den Händen des proletarischen Staates blieben, der private Handel und
der privatwirtschaftliche Kapitalismus staatlich reguliert wurden. Im Interesse die-
ser Regulierung schlug Lenin ursprünglich vor, verschiedene Formen des „Staats-
kapitlaismus“ – gemischte Gesellschaften, die Verpachtung staatlicher Betriebe an
interessierte Privatpersonen, Konzessionen u. a. – zu nutzen. [3]  

So wurden staatliche, gemischte und genossenschaftliche Aktiengesellschaften in
der Sowjetunion mit der Bestätigung des Rates für Arbeit und Verteidigung von den
Volkskommissariaten für Außenhandel, Innenhandel und Finanzen gegründet. Der
Zweck ihrer Organisation lag in der Heranziehung von Mitteln, darunter auch der
von Privatunternehmen, für die rascheste Wiederherstellung der Volkswirtschaft
und für die Entwicklung des Warenaustauschs.

Die gemischten Gesellschaften als eine der Arten von Aktiengesellschaften zogen
ausländisches Kapital für die Aufbringung von Exportwaren innerhalb des Landes,
für ihren Absatz im Ausland und für die Einfuhr der für die Wiederherstellung der
Volkswirtschaft benötigten Artikel heran. Die gemischten Gesellschaften arbeiteten
unter Kontrolle des Volkskommissariats für Außenhandel. Diese Aktiengesellschaften
bestanden in der ersten Phase der NÖP. [4]  

Während der Periode des 1. Fünfjahrplans (1928-1932) baute die Sowjetunion
1500 neue Industriebetriebe auf und schuf damit eine Reihe für Russland neue-
rer Industriezweige. Die meisten davon wurden mit importierten Know-how und
importierten Anlagen ausgestattet. Anfang der Dreißiger Jahre war die Sowjet-
union der größte Maschineneinkäufer der Welt. Auf sie entfiel ein Drittel bis die
Hälfte des Gesamtvolumens des Maschinenexports der kapitalistischen Länder.
Zweitens schloss sie mit Gesellschaften aus kapitalistischen Ländern Verträge
über technische Hilfe ab und ließ sie einige Bauprojekte entwerfen, ausrüsten
und aufbauen. Eine amerikanische Gesellschaft übernahm z. B. 1928 die Auf-
gabe, 40 alte Betriebe der sowjetischen Hüttenindustrie umzubauen und 18
neue Werke zu errichten. Von 1920 bis zum Beginn des II. Weltkrieges nahm
die Sowjetunion im Ausland Anleihen von ca. 2 Millionen Rubel auf. Zudem er-
richtete sie unter Beteiligung von ausländischem Kapital „Gemeinschaftsgesell-
schaften“, bis Ende 1923 bereits 24. [5]

ANMERKUNGEN
[1] Deng Xiaoping, Die grundlegenden Fragen im heutigen China, Verlag
     für fremdsprachige Literatur, Beijing (China) 1988, Seite 94.
[2] J. W. Stalin, Werke, Band 8, Dietz Verlag, Berlin-Ost 1952, Seiten 104
     – 108.
[3] W. I. Lenin, Ausgewählte Werke in drei Bänden, Band III, Dietz Verlag,
     Berlin-Ost 1970, Seite 13.  
[4] J. W. Stalin, Werke, Band 6, Dietz Verlag, Berlin-Ost 1952, Seite 365.
[5] Beijing Rundschau, Nr. 30 vom 31. Juli 1979, Seite 13.
 

DER ANWALTSBERUF IM 19. JAHRHUNDERT

AUTOR: Josef Theobald

Die Advokaten waren durch ihr Wissen und ihre Funktion in jene Rechts-
sprechungs- und Rechtssysteme eingebunden, die seit dem späten 18.
oder frühen 19. Jahrhundert in ganz Europa erneuert wurden. Die neuen
Rechtssysteme sicherten das Eigentum und individuelle Rechte, und sie
bevorzugten den Vertrag als Form der Regelung von Beziehungen. Damit
wuchsen sie potentiell in eine zentrale Rolle als Experten und Vermittler.

Seit dem frühen 19. Jahrhundert setzten sich die Advokaten mit liberalen
Tendenzen auseinander, die zu einer gesellschaftlichen Selbststeuerung
führte, die im Hinblick auf die Einführung von Gewerbe-, Handels-, Berufs-
und Niederlassungsfreiheit neue Freiräume schuf. In Einzelfällen brachte
dies dem Advokaten politische Partizipationschancen.

Voraussetzungen für den Beruf des Advokaten waren nun neun Jahre
Gymnasium, drei Jahre Rechtsstudium sowie eine vier- bis sechsjährige
Referendarzeit. Schon damals setzte man nach deutscher Weise auf die
Veredelung des Geistes und Charakters durch die reichen Mittel der hu-
manistischen Bildung, auf ein freies Erziehungswerk mit soviel Elementen
der Selbstdisziplin und Zensur, durch die infolge eines langen Weges das
Unwürdige ausgeschieden, das relativ Bessere und Beste erhalten wird.

Die Advokaten arbeiteten mit einem staatlich gesetzten Recht, das nach
vorgeschriebenen Regeln und Prinzipien anzuwenden, also nicht frei aus-
zulegen war. Durch die Einbindung der Ausbildung in die verstärkt staat-
lich kontrollierten Universitäten und durch die schrittweise Verlängerung
der bei staatlichen Stellen abzuleistenden Praktika im frühen 19. Jahr-
hundert verloren vor allem in Deutschland die nicht verbeamteten Juri-
sten den Einfluss auf die Sozialisation ihres Nachwuchses. Vor der Ein-
führung des mündlichen Prozesses um die Mitte des 19. Jahrhunderts
bestand zudem in weiten Teilen Deutschlands keine rhetorische Kultur,
die eine Grundlage für eine eigenständige Advokatenidentität hätte ab-
geben können.

Ein Lichtblick war die „Juristische Wochenschrift“, die seit 1872 vom
Deutschen Anwaltsverein (DAV) herausgegeben wurde, die Gerichts-
entscheidungen und später auch Kommentare dazu veröffentlichte. So
wurden damit die seit den 1830-er Jahren unternommenen Versuche
fortgesetzt, das berufliche Wissen der Advokaten über die Kanäle zur
Geltung zu bringen, die unter Ausschluss staatlicher Kontrolle seit der
Einführung der Pressefreiheit möglich wurden. Dadurch wurde der Be-
ruf des Advokaten aufgewertet und galt nunmehr als Profession.

Der Anwalt verdiente in den ersten Berufsjahren des Praxisaufbaus
mäßig; danach für zwei bis drei Jahrzehnte gut bis sehr gut; im Alter
weniger, außer man hatte stabile Einkünfte als Treuhänder, Aufsichts-
rat, Syndikus usw., denen man nicht täglich hinterher rennen musste.
Anwälte, die in Armut starben, waren selten, aber Teil der Realität.

Vielfach wohnten die vornehmlich städtischen Advokaten in einem
eigenen Haus oder in einer großen Wohnung mit zahlreichen Wohn-
und Geschäftsräumen. Die Advokatenhäuser lagen bis Ende des 19.
Jahrhunderts mehrheitlich in der Altstadt, vorzugsweise in der Nähe
der Gerichte und Ämter. Mit der Stadtexpansion gegen Ende des 19.
Jahrhunderts zogen einige, den Geschäften folgend, in die neuen
Vorortquartiere. Eine Minderheit siedelte sich in Villenvierteln an,
behielt aber die Praxis im Stadtkern, der sich aber langsam zur
City wandelte. Ein bürgerlicher Lebensstil, den die Advokaten
pflegten oder zu pflegen versuchten, bedeutete auch, Dienst-
boten zu beschäftigen. Wenn Advokaten Pferd und Kutsche
hielten, war dies nicht bloß ein Statussymbol, sondern gerade
in ländlicheren Gebieten auch als Verkehrsmittel notwendig.

Das Einkommen des Advokaten reichte meist, manchmal allerdings
nur unter Rückgriff auf die Mitgift der Ehefrau oder auf ein Erbe, für
eine materiell aufwendige Ausbildung der Söhne und eine standes-
gemäße Mitgift der Töchter, die durch ihre Verheiratung keinen Status-
verlust erleiden sollten. Manche Rechtsanwälte erlaubten sich schon früh,
für einige Wochen in die Ferien oder zur Kur zu fahren. Sie zählten so zu
dem gemischten aristokratisch-bürgerlichem Publikum der entstehenden
Fremdenverkehrsindustrie. Jüngere oder weniger beschäftigte Advokaten
betätigten sich auch künstlerisch. Und es erstaunt nicht, dass die Gruppe
der Advokaten ein Rekrutierungsfeld für vollberufliche Schriftsteller und
Künstler wurde.

Wenn sich die Advokaten auf verschiedene politische Richtungen ver-
teilten, so waren sie insgesamt doch stärker in jenen liberalen, demo-
kratischen und christlichen Parteien vertreten, die die bürgerliche Ge-
sellschaft nicht prinzipiell in Frage stellte. Dann erst gegen Ende des
19. Jahrhunderts bildete sich der Typ des sozialistischen Anwalts her-
aus, der sich beruflich als Strafverteidiger sowie als ein Experte für
Arbeits- und Unfallrecht profilierte und dessen Kundschaft stärker
aus dem Arbeitsmilieu stammte. [1]

Exkurs: DER ANWALTSBERUF IN CHINA

In den letzten Tagen war in der Presse zu vernehmen, dass in der
Volksrepublik China ein Bürgerrechtsanwalt zu einer mehrjährigen
Haftstrafe verurteilt wurde. In der Volksrepublik haben wir ein mit
unserem Rechtssystem kaum vergleichbares. Hier gibt es ein in
der Vergangenheit etabliertes kommunistisches Parteiensystem,
das sich sehr stark an stalinistischen und konfuzianischen Werten
orientiert.

Ein Anwaltssystem wie bei uns hat es in der zweitausendjährigen
Feudalgeschichte Chinas nie gegeben. Erst mit dem Eintritt in die
Neuzeit wurde ein Anwaltssystem nach westlichem Vorbild einge-
führt. 1914 brachte die Guomindang-Regierung ein Rechtsanwalts-
gesetz heraus, das fortan in die Praxis umgesetzt wurde. Aber nur
eine kleine Anzahl von Anwälten war aufrichtig und unparteiisch.

Nach der Gründung der Volksrepublik China wurde das Anwalts-
system abgeschafft und durch ein Netz von Rechtsberatungsstellen
ersetzt. So gab es von 1954 bis 1957 im ganzen Land über 800 ein-
gerichtete Rechtsberatungsstellen mit rund 2500 beruflichen und 300
nebenberuflichen Anwälten. Während der Kulturrevolution ist dieses
System wieder abgeschafft worden. Erst 1979, im Zuge des Aufbaus
eines sozialistischen Rechtssystems, wurde ein funktionierendes An-
waltssystem erneut hergestellt. Im August 1980 verabschiedete dann
der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses „Die Proviso-
rischen Bestimmungen über die Arbeit der Rechtsanwälte in der Volks-
republik China“. So gab es im Lande wieder etwa 15.000 haupt- und
nebenberufliche Anwälte. Auch wurden 2350 Rechtsberatungsstellen
gegründet und in den 14 Provinzen, regierungsunmittelbaren Städten
und autonomen Gebieten wurden Anwaltsverbände ins Leben gerufen.

In China sind die Rechtsanwälte im Gegensatz bei uns juristische Mit-
arbeiter des Staates. Sie sind nicht freiberuflich tätig. Kurz gesagt, die
Aufgabe der Anwälte besteht darin, Rechtshilfe zu gewähren, um die
richtige Ausführung der Gesetze zu gewährleisten und die Interessen
des Staates und der Kollektive sowie die legitimen Rechte und Inter-
essen der Bürger zu schützen.

Weiterhin sind die Anwälte in der Volksrepublik China Staatsangestellte,
die von den Rechtsberatungsstellen bezahlt werden. Gleichzeitig stellt
der Staat durch die Gesetzgebung und durch die Überwachung auf
Seiten der juristischen Verwaltungsorgane sicher, dass die Anwälte
entsprechend den Gesetzen ihre Funktion erfüllen und ihren Pflichten
in richtiger Weise nachkommen. [2]

ANMERKUNGEN
[1] Jürgen Kocka (Herausgeber), Bürgertum im 19. Jahrhundert,
     Band II: Wirtschaftsbürger und Bildungsbürger, Kleine Van-
     denhoeck-Reihe, Göttingen 1995, Seiten 170 – 193.    
[2] Chinas Rechtswesen, Reihe „China heute“, Herausgeber:
     Beijing Rundschau, Beijing 1987, Seiten 55/56 + 60.

DIE POLITISCHE ANNÄHERUNG CHINAS AN DIE FRÜHERE DDR

AUTOR: Josef Theobald

Gegen Ende der Achtziger Jahre hatte die Volksrepublik China wieder
ein von ideologischer Verbundenheit geprägtes, enges Verhältnis zur
früheren DDR entwickelt. In einer Erklärung vom 11. Juni 1989 hatte
die DDR-Volkskammer die Niederschlagung der Demokratiebewegung
auf dem Tian‘anmen am 4. Juni demonstrativ unterstützt. Beide Seiten
schickten sogar hochrangige Vertreter zu den Feierlichkeiten anlässlich
des jeweiligen vierzigjährigen Jubiläums ihrer Staatsgründungen. [1]

Einzelnen Reportagen war zu entnehmen, dass es auch Kooperationen
zwischen chinesischen und DDR-Betrieben gab. Hier sei nur die geübte
Zusammenarbeit des VEB Waggonbau Dessau mit dem Beijing Eisen-
bahn-Waggonbetrieb Depot Fengtai genannt. Der Betrieb aus der DDR
hatte sich auf dem Gebiet der Kühlwagen hervorgetan. [2] Erste Kontakte
Im Bereich des Außenhandels gab es wieder nach der Öffnungspolitik, als
von einer Rostocker Werft Handelsschiffe geordert wurden, die für den er-
weiterten Im- und Export dringend benötigt wurden.

Diese Lage wurde dadurch begünstigt, dass in der Volksrepublik angesichts
intensiver wirtschaftlicher Beziehungen im Land eine Verwestlichung drohte.
Schon aus den letzten Jahrhunderten sind Abwehrmaßnahmen gegen aus-
ländische Einflüsse bekannt geworden. Um Mitte der Achtziger Jahre ging
es vor allem um den Aufbau der sozialistischen geistigen Zivilisation. Wie
ab 1963 während der Erziehungsbewegung wurde hier der militärische Ein-
fluss gestärkt. Hier schien eine Kooperation mit dem typischen Polizei- und
Überwachungsstaat DDR schlichtweg ideal.

Durch den Bruch mit Albanien waren die Informationen über die frühere DDR
äußerst beschränkt gewesen. Man verwies angesichts der Wiedervereinigung
in Deutschland auf makroökonomische Aspekte. Die DDR war damals Mitglied
des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW, englisch: COMECON). In der
Wiedervereinigung sah China eine gravierende Schwächung des Sowjetsystems.
Man wusste nicht, dass aus Interesse der Devisenbeschaffung die westdeutsche
Wirtschaft mit der ostdeutschen eng verbunden war.

Dazu kamen bestimmte wirtschaftliche Vorteile für die DDR-Wirtschaft, wie die
Zollfreiheit bei DDR-Importen, zinslose Überziehungskredite bis 800 Millionen
DM und die Erstattung der Umsatzsteuer. Dies machte allerdings die Wirtschaft
im Osten von den Weltmarktbedingungen im Westen abhängig. Um die gleiche
Menge an Devisen zu erwirtschaften, musste die DDR Jahr für Jahr mehr Waren
exportieren.

Im innerdeutschen Handel spielten vor allem Kooperationen mit dem Schuhher-
steller Salamander, dem Bekleidungsunternehmen Triumph, dem Kosmetikher-
steller Schwarzkopf, dem Großversandhaus Quelle usw. eine besondere Rolle.
Durch die günstigen Produktionsbedingungen in der DDR waren fast traumhafte
Extraprofite für diese Wirtschaftsbetriebe im Westen möglich geworden. Mit der
Zeit wurde die DDR-Wirtschaft zunehmend von der westdeutschen abhängig.

Nahezu unbekannt war die Imes GmbH, die für den illegalen Waffenhandel mit
den Ländern im Nahen Osten, in Afrika und Südamerika zuständig war. Jene
Firma unterstand direkt dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), wie die
„Delta“, die für die Beschaffung von Importwaren für die Versorgung der in
Berlin-Wandlitz gelegenen Funktionärssiedlung zuständig war.

Bis Mitte der Achtziger Jahre hatten ebenfalls Produkte aus dem Bereich der
Unterhaltungselektronik reges Interesse geweckt. Diese gehörten bei Quelle
zur Marke PRIVILEG. Allerdings verdrängten im Verlauf der Achtziger Jahre
die Marken aus Fernost zunehmend deutsche Marken, wie Telefunken und
Grundig. So blieb allein die Sparte der weißen Ware, wie Waschmaschinen,
Kühlschränke und Spülmaschinen, übrig.

In der Honecker-Ära spielte die Rentabilität einzelner Branchen eine größere
Rolle als die ständige Rentabilität, die nach der reinen Lehre der politischen
Ökonomie vom Standpunkt der gesamten Volkswirtschaft betrachtet nur von
der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Planung der Volks-
wirtschaft gewährleistet werden konnte. [3]         

ANMERKUNGEN
[1] Bundesrepublik Deutschland und China (1949 bis 1995), Akademie
     Verlag, Berlin 1995, Seite 320.    
[2] China heute, Nr. 1 vom Januar 1989, Seiten 28 – 30.
[3] J. W. Stalin, Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR,
     Verlag für fremdsprachige Literatur, Beijing (China) 1972, Seite 27.

 

STADTSPAZIERGANG MIT DEM SONNENKÖNIG

Auch  in  diesem  Jahr lud der Rodena Heimatkundeverein Saarlouis-Roden e. V. am
letzten Sonntag Kinder und Erwachsene zu einem Stadtspaziergang durch Saarlouis
ein. Ein Höhepunkt  war  die Besichtigung des Gobelinsaales im Saarlouiser Rathaus.
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ERÖFFNUNG DES SAARLOUISER ALTSTADTFESTES

Am  frühen  Freitagabend  wurde  in  der Saarlouiser Altstadt das diesjährige Alt-
stadtfest eröffnet. Der Höhepunkt  war  stets  die Verleihung des Tonton-Preises
an den  Intendanten  des Saarländischen Rundfunks Thomas Kleist. Die Laudatio
hielt die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer. Mehr
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SOMMERKONZERT AUF DEM KLEINEN MARKT

Zu einem Sommerkonzert  auf dem Kleinen Markt lud am Sonntag, dem 24. Juli 2016,
der Stadtverband der kulturellen Vereine aus Saarlouis ein. Neben dem MV Harmonie
und  dem Fanfarenzug  des Löschbezirks Ost waren sowohl klassische Chöre, wie der
Sängerbund 1872 Fraulautern  und  der Männerchor 1864 Roden, als auch die Halleluja
Singers Beaumarais zu hören. Mehr Bilder auch auf unserer Facebook-Seite unter die-
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„ICH BIN HIER ZUHAUSE“

Deutsch-chinesisches Symposium führte
chinesischen Minister nach Saarlouis
 

Quelle: Sascha Schmidt (Kreisstadt Saarlouis)

Eine Exkursion führte die Delegation des deutsch-
chinesischen Rechtsstaatsdialoges in die Heimat-
stadt von Bundesjustizminister Heiko Maas. Im
Saarlouiser Rathaus trugen sich er und der Leiter
der chinesischen Delegation in das goldene Buch
der Stadt ein.

Hoher Besuch in der Europastadt: Zwei Tage lang
tagte der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog
auf höchster Ebene in Orscholz – eine Exkursion
am Dienstagmorgen führte die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer nach Saarlouis. Angeführt wurden
die Delegationen von Bundesjustizminister Heiko
Maas und dem Leiter des Rechtsamts beim Staats-
rat der Volksrepublik China, Minister Song Dahan.
Symbolträchtig: Mit dem Besuch in Saarlouis prä-
sentierte der Bundesminister den chinesischen Gä-
sten seine Heimatstadt. So lautete Maas‘ Eintrag im
goldenen Buch der Stadt: „Ich bin hier zuhause!“ Mi-
nister Song Dahan schrieb: „Möge die Stadt Saarlouis
immer jung bleiben.“

Oberbürgermeister Roland Henz empfing die Minister
im Gobelinsaal des Rathauses, wo sie sich in das gol-
dene Buch der Stadt Saarlouis eintrugen. Im Anschluss
führten der Verwaltungschef und der Stadtführer Armin
Thirion die Delegation durch Saarlouis und berichteten
hier von Geschichte und Gegenwart der ehemaligen
Festungsstadt.

Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog zählt zu
den wichtigsten bilateralen Dialogformaten zwischen
Deutschland und China. Grundlage dieses Dialoges
ist die „Vereinbarung zum Austausch und der Zusam-
menarbeit im Rechtsbereich“ zwischen beiden Ländern.
Im jährlichen Wechsel werden die Symposien an ver-
schiedenen Standorten in Deutschland und China aus-
getragen.

ANMERKUNG

Der deutsch-chinesische Dialog war und bleibt wichtig.
Vor allem durch die enge wirtschaftliche Verknüpfung
sind rechtliche Harmonisierungen in beiden Ländern
von Bedeutung. Doch haben beide Länder in der Rea-
lität verschiedene Kulturen und auch sich unterschei-
dende Gesellschaftsordnungen, die in der Rechtspraxis
nicht selten Grenzen setzen. Trotzdem bleiben derartige
Konsultationen in der täglichen Praxis äußerst wichtig.

 

DIE RUNDFUNKLANDSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

AUTOR: Josef Theobald

VORWORT

Bevor wir auf das obige Thema eingehen, muss zunächst die Lage
Baden-Württembergs nach dem II. Weltkrieg beschrieben werden.
Denn dieses Bundesland im Südwesten Deutschlands war durch
die Siegermächte geteilt worden. Dabei gehörten die doch stärker
industrialisierten und dichter besiedelten nördlichen Gebiete Badens
wie auch Württembergs zur amerikanischen Zone. Die eher agrarisch
strukturierten und weitaus dünner besiedelten südlichen Teile zählten
zur französischen Zone. Darunter war nun ebenfalls das preußisch ge-
prägte Württemberg-Hohenzollern, das zwar flächenmäßig so groß wie
Südbaden, aber mit nur etwas mehr als 1 Million Einwohner noch dünner
besiedelt und urbanisiert war. Diese Gegend gehörte bis 1945 tatsächlich
zum preußischen Staatsgebiet, hatte allerdings im Gegensatz zum Stamm-
land eine überwiegend katholische Bevölkerung. Dies hing mit dem in Süd-
deutschland bestehenden habsburgischen Einfluss zusammen.

Da Württemberg-Hohenzollern allein nicht überlebensfähig war, gingen
gerade von hier aus die größten Anstrengungen für die Schaffung eines
Südweststaates aus. Denn dessen Regierungssitz in Tübingen konnte
ohne direkte Kassenhilfen aus Stuttgart nicht überleben. So kam es ja
schließlich am 9. Dezember 1951 zu einer doch deutlichen Mehrheit für
einen neuen Südweststaat. In Württemberg-Hohenzollern waren es allein
91,4 %, die sich für dieses Ziel aussprachen. Am 25. April 1962 wurde der
Südweststaat dann offiziell gebildet und durch ein Überleitungsgesetz auf-
gund des Artikels 118 GG am 17. Mai 1952 in geregelte rechtliche Bahnen
gelenkt. [1]

BEITRAG

Die jeweilige Besatzung hatte Einfluss auch auf die Rundfunklandschaft.
Aus dem Radio Stuttgart in der amerikanischen Zone entwickelte sich im
Juli 1949 der Süddeutsche Rundfunk (SDR), der nun in deutsche Hände
überging. Im März 1946 nahm in der französischen Zone der Südwestfunk
(SWF) in Baden-Baden seinen Sendebetrieb auf. Vor allem aus Gründen
der Finanzierbarkeit war diese neue Anstalt von Beginn an als eine zonale
Institution konzipiert gewesen und ursprünglich für das Land Rheinland-
Pfalz zuständig. In der Praxis erstreckte sich aber das Sendegebiet vom
Westerwald bis zum Bodensee. Das Land Baden erhielt daher schon im
August 1946 ein eigenes Landesstudio in Freiburg (Breisgau), dagegen
Württemberg-Hohenzollern erst 1950 ein Landesstudio in Tübingen.

Ein im August 1951 zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden und
Württemberg-Hohenzollern abgeschlossener Staatsvertrag, der dann am
1. Mai 1952 in Kraft trat, bildete hier den Schlussstein im Rechtsgefüge,
so dass der Südwestfunk nun künftig als Zwei-Länder-Anstalt operieren
konnte.

Am 1. Januar 1985 nahm als Pilotprojekt das private Kabelfernsehen in
Ludwigshafen und Mannheim seinen Betrieb auf. Nach langen Verhand-
lungen einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder im März 1987
auf einen Medienstaatsvertrag, in dem die Eckwerte für die Zulassung
privater Veranstalter und die Finanzierung des Privatfernsehens über
Werbung festgelegt wurden. Die konkrete Ausgestaltung des recht-
lichen Rahmens blieb freilich den einzelnen Ländern überlassen. Als
Kontrollinstanzen wurden in den Ländern Landesmedienanstalten ein-
gerichtet, die in ihrer Zusammensetzung den Rundfunkräten der öffent-
lich-rechtlichen Anstalten ähneln. In Baden-Württemberg nannte man
die entsprechende Institution schon vorausschauend Landesanstalt für
Kommunikation.  

Erst unter Ministerpräsident Erwin Teufel ist es gelungen, durch einen
im Jahre 1997 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen den Bundes-
ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Fusion von SDR
und SWF zu erreichen. So entstand schließlich im Jahre 1998 aus den
beiden Sendeanstalten der Südwestrundfunk (SWR) als die neue Zwei-
Länder-Anstalt.    

Dabei fand man sich bereit, Stuttgart als den Hauptsitz dieser neuen
Anstalt hinzunehmen. Im Gegenzug erhielt Mainz eine großzügige
Remuneration (Entschädigung) in Form von Personalstellen und
Mitteln. Baden-Baden blieb daneben weiterhin ein Standort der
Produktion.         

ANMERKUNGEN
[1] Klaus-Jürgen Matz, Kleine Geschichte des Landes Baden-
     Württemberg, DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2011,
     Seiten 33, 41, 43, 55 + 57.
[2] wie [1], jedoch die Seiten 140 – 142.

 

AH-TURNIER AUF DEM RODENER SPORTPLATZ

Zu einem AH-Turnier der AH-B und AH-A Mannschaften lud die AH-Abteilung
des 1. SC Roden  am  Samstag, dem 23. Juli, in  sein  Sportzentrum ein. Neben
den Spielen kam es auch zu Ehrungen ehrenamtlicher Helfer  und langjähriger
Sponsoren der AH-Abteilung. Schließlich spendete die AH-Abteilung ihren Ge-
winn aus ihrem letzten Turnier an den 1. SC. Mehr Bilder auch auf unserer Face-
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GROSSER FESTZUG – 200 JAHRE LANDKREIS SAARLOUIS

Am Sonntag, dem 17. Juli 2016, war der Höhepunkt zu den Feierlichkeiten zum 200-jährigen
Jubiliäum  des  Landkreises Saarlouis erreicht. Es ging nämlich ein großer Festzug durch die
Saarlouiser Innenstadt  bis  zum  Landratsamt. Zahlreiche Zuschauer  waren  am  Rande der
Straßen zu beobachten. Mehr Bilder auch auf unserer Facebook-Seite unter diesem LINK:
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