Die fränkische Verwaltungsorganisation ist durch die Gauverfassung gekennzeichnet. An der Spitze eines Gaues stand der Gaugraf. Roden gehörte nach der ältesten uns erhaltenen Urkunde17 von 995 zum Saargau18 und zwar zum Untergau oder der Grafschaft Wallerfangen (comitatus Ualdrauingensis).Der Herrenhof Roden war königliches Eigentum und hat jedenfalls bis zu Beginn des 10. Jahrhunderts als Königshof der Verwaltung eines Hofmeiers unterstanden, der mit Hilfe des nach Hofrecht beurteilten Gesindes das Königsgut in fiskalischem Interesse bewirtschaftete. Wie die Schenkungsurkunde von 995 berichtet, hat Graf Folmar den Herrenhof Roden mit den 15 dazu gehörigen Bauernstellen vom König teuer gekauft19.
Erst königlicher Hof, dann grundherrliches Dorf, politische Gemeinde, Landgemeinde, Stadtteil, das sind die Entwicklungsstufen des an geschichtlichen Wechselfällen reichen Ortes Roden.
Qelle: Dr. S. Delges – Roden im Wandel der Jahrhunderte
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